In Deutschland leben Schweizer Rentner zum Tiefpreis

Immer mehr Schweizer Rentner verbringen ihren Ruhestand in Deutschland. Die Wohn- und Lebenshaltungskosten sind dort tiefer, der Franken ist stark – und es gibt keine Vermögenssteuer. Je nach Konstellation lohnt sich der Umzug auch für Erwerbstätige.

Autor: Bernhard Bircher-Suits
30.11.2022

Gemäss der langjährigen Untersuchung «Einkaufstourismus» der Universität St. Gallen geht dieser langsam zurück. Der Schweizer Detailhandel verlor im Jahr 2017 durch den Einkaufstourismus 9 Milliarden Franken – im laufenden Jahr sind es noch 8,43 Milliarden. Zwar legte der Online-Einkaufstourismus deutlich zu, jedoch war der Rückgang in stationären Geschäften im Ausland deutlich grösser. Pro Einkauf geben Schweizerinnen und Schweizer im Schnitt 216 Franken in ausländischen Geschäften aus. Das sind durchschnittlich 30 Franken weniger als noch vor fünf Jahren.

Auswanderungsdestination Deutschland

Viele Schweizerinnen und Schweizer kaufen immer noch gerne in Deutschland ein, auch weil es dank dem starken Franken nun noch günstiger ist. Tausende ziehen gleich ganz ins Nachbarland. Gemäss dem Bundesamt für Statistik (BfS) ist Deutschland für Schweizer nach Frankreich die beliebteste Auswanderungsdestination. Im Jahr 2021 lebten 96 600 Schweizerinnen und Schweizer in Deutschland.

Wie die Auslandschweizer-Statistik des BfS zeigt, wohnten Ende 2021 rund 20 000 Schweizer Rentenbezüger in Deutschland – im Jahr 2019 waren es noch 19 000. Doch diese Zahlen sind mit Vorsicht zu geniessen. Sie umfassen nicht zwingend alle Schweizer Staatsangehörigen. Schliesslich lassen sich nicht alle als Auslandschweizerin beziehungsweise Auslandschweizer in der Schweiz registrieren. Die offizielle Schweizer Statistik ist daher ungenau.

Kredit für Hausbau in Deutschland: «Möglich, aber schwierig»

Die pensionierte Logopädin Ursula und der ehemalige Unternehmer Hans-Ulrich K. sind ein Beispiel für Schweizer, die in Deutschland ihren Lebensabend verbringen. Das Ehepaar kaufte im Jahr 2012 in der deutschen Grenzgemeinde Dettighofen 1250 Quadratmeter Bauland für 95 000 Euro. Damals waren das 152 000 Franken. Hier liessen sie ein Haus für rund 1 Million Euro bauen.

Hans-Ulrich K. sagt: «In unserem früheren Wohnort Boppelsen (ZH) lag der Quadratmeterpreis damals bei 1200 Franken. In Dettighofen zahlten wir umgerechnet 122 Franken.» Schweizern ist es erlaubt, in EU-Staaten Immobilien zu erwerben. Doch Schweizer Banken finanzieren keine Immobilien im Ausland. Das Ehepaar musste sein Haus in Boppelsen daher verkaufen, um das neue Heim in Dettighofen zu finanzieren. Nach Abzug der Hypothek blieben vom Verkaufsertrag von 1,35 Millionen Franken noch 630 000 Franken.

Mit dem ausbezahlten Pensionskassenkapital und dem Verkauf von Land brachten sie fast genug Eigenmittel für den Hausbau zusammen. «Da wir ins Ausland zogen, erhielten wir keinen Steueraufschub für den erneuten Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum», sagt K. Sie mussten der Gemeinde Boppelsen daher 100 000 Franken Grundstückgewinnsteuern abliefern.

Für den Hausbau erhielten sie ein Darlehen von 120 000 Euro von der deutschen Volksbank Hochrhein – keine Selbstverständlichkeit. Deutsche Kreditgeber sind zurückhaltend mit der Vergabe von Krediten an Schweizer Rentenbezüger.

Im Juli 2014 zogen Hans-Ulrich K. und Ursula K. ins fertige Haus ein. Dettighofen hat 1157 Einwohner, ein paar Dutzend davon haben einen Schweizer Pass. Nach der amtlichen Prüfung seiner Finanzen und Versicherungen erhielt das Ehepaar K. eine Aufenthaltsbewilligung für fünf Jahre. Hans-Ulrich K. erhält seit 2010 eine AHV-Rente. Auslandschweizer haben indessen keinen Anspruch auf weitere Leistungen wie Hilflosenentschädigung, Hilfsmittel oder Ergänzungsleistungen.

Die AHV-Rente von Herrn und Frau K. beträgt 3550 Franken. Dazu kommen 1500 Franken Pensionskassenrente. In der Schweiz würden sie mit rund 5000 Franken pro Monat «nicht weit kommen», sagt er. In Deutschland hingegen kommen sie mit den umgerechnet 4500 Euro pro Monat «gut über die Runden». Dies auch deshalb, weil die Lebenshaltungskosten dort deutlich geringer sind als in der Schweiz. Zum Vergleich: Eine Durchschnittsrente für ein deutsches Rentnerpaar beträgt nur rund 2200 Euro pro Monat.

Krankenversicherung bleibt in der Schweiz

Schweizer Rentenbezügerinnen und -bezüger, die nur von der Schweiz eine Rente beziehen und in die EU übersiedeln, bleiben grundsätzlich obligatorisch bei der Krankenkasse in der Schweiz gegen Unfall und Krankheit versichert. Sie können sich entweder in Deutschland oder in der Schweiz behandeln lassen.

Die Schweizer Unternehmerin und Grenzgängerin Sonja Jasper-Venema (53) lebt ebenfalls in der deutschen Grenzgemeinde Dettighofen. «Wir haben als Krankenkasse die Sympany und das sogenannte Grenzgänger-Modell. Das heisst: Wir können sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland zum Arzt», sagt sie. «Unser Tarif scheint günstiger zu sein, als wenn wir in Zürich wohnen würden.» In der Schweiz würde sie jedoch auch Selbstbehalt und Franchise zahlen. Wenn sie in Deutschland zum Arzt gehe, müsse sie je nach Arzt noch eine Zuzahlung leisten – wie die Deutschen auch.

Steuer auf Eigenmietwert und Vermögenssteuer entfallen

Mit einem definitiven Wegzug aus der Schweiz werden das Einkommen und das Vermögen im Ausland steuerpflichtig. Zwischen der Schweiz und jedem EU-Land be­stehen Doppelbesteuerungsabkommen. Die Besteuerung richtet sich nach dem jeweiligen Abkommen. Worüber sich Rentner wie auch Berufstätige freuen: In Deutschland muss man auf das eigene Haus keinen Eigenmietwert als fiktives Einkommen versteuern. Den Zins von Herrn und Frau K. für ihre restlichen Hypothekarschulden von 70 000 Euro kann das Paar umgekehrt nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen. Deutschland kennt keine Vermögenssteuer mehr. Sie müssen also den Wert ihres Hauses nicht versteuern.

Die Unternehmerin Sonja Jasper-Venema lebt seit 1997 in Dettighofen, 500 Meter von der Schweizer Grenze entfernt. Ihr verstorbener Ehemann war deutscher Staatsbürger. Jasper hat einen Schweizer Pass. Ihre zwei Söhne, 17 und 20 Jahre alt, sind Doppelbürger. Ihre Entscheidung, nach Deutschland zu ziehen, traf sie gemeinsam mit ihrem Ehemann. «Hier konnten wir uns ein Haus mit Umschwung leisten.» Jasper-Venema betreibt eine Kommanditgesellschaft mit Steuersitz in Zürich. Sie sagt: «Steuerlich ist die Kommanditgesellschaft interessant, weil mein gesamtes Einkommen in Zürich versteuert wird. Bei einer AG oder GmbH hätte ich einen Lohnausweis, würde in der Schweiz Quellensteuer zahlen und wäre in Deutschland voll einkommenssteuerpflichtig. Mit dem höheren Steuersatz in Deutschland würde ich deutlich mehr bezahlen.»

In Deutschland gebe es zudem keine Vermögenssteuer, sagt Jasper-Venema. In der Schweiz müsse sie jedoch das Haus und das Vermögen deklarieren und versteuern. «Ich mache eine Steuererklärung in Zürich und eine separat für Deutschland. In Deutschland muss ich aber die Einnahmen aus der Photovoltaikanlage auf meinem Haus deklarieren. Ich muss auch Pensionskassen-Einkäufe und Einzahlungen in die dritte Säule in Deutschland deklarieren.»

Wie sieht es beim Ehepaar K. aus? Sie zahlen mit rund 8000 Euro Steuern pro Jahr doppelt so viel wie früher im steuergünstigen Boppelsen. Schweizer AHV- und Pensionskassenrenten werden in Deutschland zwar nicht zu 100 Prozent besteuert. Bei Herrn und Frau K. unterliegen 60 Prozent der Einkommenssteuer. Der Umzug hat sich für das Ehepaar trotzdem finanziell gelohnt. Hans-Ulrich K. sagt rückblickend: «Wir würden wieder nach Deutschland ziehen. Schweizer Rentenbezügern empfehlen wir eine Ansiedlung in der Grenzregion. Hier ticken die Leute etwa gleich wie die Schweizer.» Egal ob Rentenbezüger oder Werktätige, alle profitieren von den tieferen Lebenshaltungskosten. Wer als Angestellter jedoch in der Schweiz gut verdient, wird in Deutschland mit hohen Einkommenssteuern belastet.

Umzug nach Deutschland: Das sollten Auswanderungswillige wissen

Aufenthaltsgenehmigung: In EU-Staaten erhalten Schweizer Rentenbezüger eine Aufenthaltserlaubnis für mindestens fünf Jahre. Sie müssen nachweisen, dass sie über genügend Mittel verfügen und keine Sozialhilfe beanspruchen. Zudem benötigen sie einen Krankenversicherungsschutz.

Lebenshaltungskosten: Tiefe Preise und der starke Franken machen das Leben in Deutschland attraktiv. Wechselkursverhältnisse können sich aber ändern.

AHV und Pensionskasse: Für die Auszahlung von AHV/IV-Renten ins Ausland ist die Schweizerische Ausgleichskasse beziehungsweise die IV-Stelle für Versicherte im Ausland zuständig. Ein AHV-Leistungsbezüger kann seine Rente auf ein Konto in der Schweiz oder im Ausland auszahlen lassen. Pensionskassen verlangen meist ein Schweizer Konto.

Versicherungen: Einige Schweizer Krankenkassen bieten eine Krankenversicherung für Personen an, die in einem EU-/Efta-Staat wohnen. Eine Übersicht über diese Prämien bietet das Vergleichsportal Priminfo.ch unter «Prämien EU/Efta». Weitere Informationen zum Thema Krankenversicherung in Deutschland gibt es auf den Websites kvg.org sowie dvka.de.

Steuern: Auf Renten- und Kapitalbezüge der Pensionskasse erhebt die Schweiz in der Regel eine Quellensteuer. Dasselbe gilt für Freizügigkeitsguthaben und Guthaben der dritten Säule. Nach Deutschland ­ausgewanderte Schweizer können die Quellensteuer dank Doppelbesteuerungsabkommen zurückfordern.

Nachlass: Wer im Ausland lebt und dort stirbt, unterliegt normalerweise auch dem dortigen Erbrecht. Schweizer Bürger, die in einem EU-Land leben, können aber testamentarisch verfügen, dass ihr Nachlass nach Schweizer Recht geregelt werden soll.

Steuerberater: Viele Punkte in der Steuererklärung sind für in Deutschland wohnhafte Schweizer nicht verständlich und relativ kompliziert. Fehler in der Steuererklärung sind schnell gemacht und können mithilfe von Steuerberatern vermieden werden. Gut zu wissen: Es gibt Steuerberater, die auf Grenzgänger spezialisiert sind.

Lesen Sie den Originalartikel vom 30.11.2022 auf nzz.ch oder laden Sie sich die NZZ-Online-Version als PDF herunter.

Suchen Sie nutzwertigen Ratgeber-Content für Ihren Newsletter oder Ihre Website?
Bei uns sind Sie an der richtigen Adresse.

Kontaktieren Sie uns jetzt für ein kostenloses Erstgespräch. Rufen Sie uns an unter Tel. +41 44 271 02 02. Wir freuen uns auf Sie!