Fondssparkonto Archives - Agentur FundCom - Marketingkommunikation & Fundraising Fondssparkonto Archives - Agentur FundCom - Marketingkommunikation & Fundraising
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Sobald Kinder volljährig werden, können sie auf das für sie bei der Bank angesparte Geld zugreifen. Tipps für besorgte Eltern.

 

Bernhard Bircher-Suits, Felix Ertle

20.10.2021, 05.30 Uhr

 

Anna Keller (43, Name geändert) aus Zürich möchte ihrer Tochter Theresa den Eintritt ins Erwachsenenleben finanziell erleichtern. Sie erwägt, ein Jugendsparkonto auf den Namen ihrer zwölfjährigen Tochter zu eröffnen. Auf dieses Konto möchte sie monatlich ein paar hundert Franken als Sparbatzen einzahlen – bis zur Volljährigkeit. Viele Banken locken Eltern mit vergleichsweise hohen Zinsen auf solchen Jugendsparkonten. Bei der Tessiner Kantonalbank ist es zum Beispiel 1% pro Jahr. Zahlt Anna Keller etwa 20 Jahre lang jährlich 1200 Fr. auf ein solches Konto ein, erhält ihre Tochter bei einem gleich bleibenden Zins von 1% den Betrag von 26 423 Fr.

Würde das Sparkonto hingegen auf Anna Keller lauten, würde das Guthaben kaum in den Himmel wachsen: Sparkonten für Erwachsene werfen im gegenwärtigen Niedrigzinsumfeld im besten Fall mickrige 0,1% Zins ab. Für Keller ist wichtig: Ihre Tochter soll mit Erreichen der Volljährigkeit mit 18 Jahren das für sie angesparte Geld nicht auf einen Schlag für Luxusartikel verschwenden, sondern beispielsweise sinnvoll in eine Weiterbildung investieren. Doch welche Optionen hat Anna Keller, um dieses Vorhaben umzusetzen?

Mit dem 18. Geburtstag der Kinder verlieren Eltern den Zugriff auf Kinderkonten

Tatjana Guggisberg, Pressesprecherin von Postfinance, sagt: «Mit Sparkonten bei Postfinance, die auf die Kinder lauten, können Eltern nicht vermeiden, dass die Kinder mit Erreichen der Volljährigkeit über ihr Vermögen verfügen.» Gemäss Rico Travella, dem Leiter Kommunikation der Alternativen Bank Schweiz, entfällt «von Gesetzes wegen das Verfügungsrecht der Eltern über das Konto des Kindes».

Rechtlich ist die Sache klar: Ab dem 18. Geburtstag erhalten die jungen Erwachsenen den alleinigen Zugriff auf ihr Sparkonto. Die Eltern verlieren gemäss Gesetz ihr Verfügungsrecht über die Kinderkonten. Ohne eine Vollmacht können Eltern dann nicht mehr auf das Guthaben der Kinder zugreifen. Das Gleiche gilt für sogenannte Geschenksparkonten, die zu Beginn auf den Namen des Eröffners lauten, beispielsweise jenen der Göttis oder Grosseltern.

Sparkonten im Vergleich

Zinssätze in Prozent

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Rückzüge sind oft nur mit Auflagen möglich

Lautet das Jugendsparkonto auf den Namen des Kindes, ist das Geld automatisch Kindsvermögen und damit auch als solches rechtlich geschützt. Eine Umfrage unter den grössten Schweizer Banken zu ihrer Praxis im Umgang mit Guthabenrückzügen vor dem 18. Geburtstag zeigt: Bei Raiffeisenbanken haben Eltern in den meisten Fällen keinen Zugriff auf das Vermögen des Kindes. Bei der Alternativen Bank Schweiz müssen Rückzüge von der Bank akzeptiert werden, sind aber prinzipiell möglich. Bei der Migros Bank dürfen die Eltern – innerhalb der Rückzugslimite von 20 000 Fr. pro Monat – frei über das Vermögen verfügen. Die Umfrage zeigt auch: Manche Banken verweigern Auszahlungen, wenn diese nicht im Interesse des Kindes verwendet werden.

Fondssparkonten bringen Rendite, gehen aber auch an Kinder

Als Alternative zu Spar- und Jugendkonten kommen Fondssparkonten für Kinder infrage. Sie sind riskanter als ein Zinssparkonto. Solche Lösungen ergeben nur Sinn, wenn das Geld länger als 10 Jahre auf dem Konto ruht und die Gebühren der Fonds tiefer als 1% pro Jahr sind. Was unbestritten ist: Sparen mit Aktien bringt über eine Zeitspanne von mindestens 10 Jahren die höchste Rendite. Mit einem möglichst flexiblen Fondskonto kann man einzahlen, wann immer man will. Auch der Betrag ist variabel. Man zahlt also zum Beispiel am Geburtstag 100 Franken ein, an Weihnachten 150 Franken und an der Konfirmation 600 Franken. Der Haken: Auch ein Fondssparkonto geht mit 18 Jahren ans Kind. Tipp: für das Kind ein Fondssparkonto auf den eigenen Namen eröffnen. So behält man bei Bedarf die Verfügungsgewalt auch über die Volljährigkeit hinaus.

Mehr Kontrolle mit Geschenksparkonten

Eine prüfenswerte Alternative sind Geschenksparkonten. Sie locken mit ähnlichen Vorzugszinsen wie Jugendsparkonten, haben aber einen Vorteil: Geschenksparkonten lauten auf den Namen der Konto-Eröffner und werden mit Erreichen des 18. Lebensjahres auf den Namen des Kindes übertragen. Damit haben die Eltern die volle Verfügungsgewalt über die Kontoguthaben innerhalb der jeweiligen Rückzugslimiten. Sie können das Geld somit vor Erreichen des 18. Lebensjahres abziehen und auf einem eigenen Konto parkieren.

Doch ergibt so ein Schritt überhaupt Sinn? Lulzana Musliu von der Schweizer Kinderrechtsorganisation Pro Juventute sagt: «Am besten lernen Kinder den Umgang mit Geld in Alltagssituationen, zum Beispiel beim Einkaufen. Es ist für den späteren Umgang mit Geld von grosser Bedeutung, dass das Kind auch Raum hat für eigene Erfahrungen.» Das beste Übungsfeld bleibe in jungen Jahren das «gute alte Taschengeld». Kurz: Statt dass die Kinder beim Ersparten auch nach der Volljährigkeit bevormundet werden, sollten sie besser frühzeitig den Umgang mit Geld lernen. 

Das sind sinnvolle Sparoptionen für Eltern

Richtigen Umgang mit Geld vermitteln: Kindern früh den richtigen Umgang mit Geld beibringen – beispielsweise mit einem altersgerechten monatlichen Taschengeld. So üben die Kinder früh, Verantwortung für ihre Finanzen zu übernehmen. 

Jugendsparkonten: Bieten höhere Zinsen, das Geld geht aber mit 18 Jahren an die Kinder. Bei vielen Banken sind die Rückzugsmöglichkeiten bereits vor dem 18.Lebensjahr begrenzt.

Geschenksparkonten: Die Konto-Eröffner haben bis zum 18.Geburtstag des Kindes uneingeschränkten Zugriff auf das Konto. Eltern können diese Option wählen, um das Ersparte vor der Volljährigkeit auf ihrem Konto zu parkieren. 

Fondssparkonten: Das Fondskonto ist in Bezug auf die Rendite kaum zu schlagen: Statt dass das Geld auf dem Sparkonto liegt, wird es in Anlagefonds investiert. Eltern sollten ihre Sparbeiträge zeitlich gestaffelt investieren, statt das ganze Geld auf einen Schlag zu überweisen. Damit wird die Gefahr gebannt, vor einem eventuellen Kurssturz die Fondsanteile zu einem zu hohen Preis gekauft zu haben.

Lesen Sie den Originalartikel vom 20.10.2021 auf nzz.ch oder laden Sie die NZZ-Online-Version mit umfassender Tabelle als PDF.

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