Eigentum verpflichtet

Nun ist es wieder so weit: Die Steuererklärung für das zurückliegende Jahr ist auszufüllen. Diese Angaben und Abzüge sollte nicht vergessen, wer ein Einfamilienhaus und Stockwerkeigentum sein eigen nennt oder Einkünfte aus der Vermietung verbucht
von Bernhard Bircher
Beim Eigenmietwert, der im Zuge einer Reform zusammen mit vielen Abzügen vielleicht bald abgeschafft wird, gilt vorderhand noch für alle Kantone: Er muss mindestens 60% der theoretischen Marktmiete betragen. Der amtlich bestimmte Steuerwert des Hauses muss in der Steuererklärung beim Vermögen angeben werden.
Abzugsfähig sind leerstehende Zimmer: Diesen Unternutzungsabzug, der den Eigenmietwert reduziert, kennen der Bund und diverse Kantone (ZH, BL, GR, NW, OW, SH, SZ, SG, UR, ZG). Gute Chancen für einen Unternutzungsabzug haben auch Alleinstehende, die in einem Haus oder einer grösseren Wohnung leben. Voraussetzung ist, dass eine tatsächliche Unternutzung aufgrund von Wegzug oder Tod von Angehörigen entstanden ist. Solche Abzüge sind bei neu erworbenen Liegenschaften oder für Zweit-/Ferienwohnungen ausgeschlossen.
Stockwerkeigentümer dürfen ihre Einzahlungen in den Erneuerungsfonds der Hausgemeinschaft in Abzug bringen, sofern damit der Unterhalt der Gemeinschaftsanlagen gedeckt ist.
Renovieren und Energie sparen
Wer eine Immobilie nicht selbst nutzen will, sondern zum Zweck der Vermietung erwirbt, sogenanntes «Buy-to-let», muss die Einkünfte als Einkommen versteuern. Abzugsfähig ist der Unterhalt. «Der Steuerpflichtige kann bei den Unterhaltskosten jedes Jahr und für jede Liegenschaft zwischen einer Pauschale und den effektiven Kosten wählen», sagt Martin Metzger vom VZ Vermögenszentrum. Der Pauschalabzug für die Unterhaltskosten liegt meist bei 10 oder 20 Prozent des Eigenmietwerts beziehungsweise der Mieteinnahmen.
Die tatsächlichen Kosten für den Unterhalt können diesen Pauschalabzug jedoch übersteigen. In diesem Fall lohnt es sich, in der Steuererklärung die effektiven Kostenabzuziehen. Geltend machen darf man nur werterhaltende Unterhaltsarbeiten, nicht aber wertsteigernde Massnahmen. Eine wichtige Ausnahme gibt es für Investitionen, die dem Ziel dienen, (Heiz-)Energie zu sparen und die Umwelt zu schützen, auch wenn dies den Wert der Liegenschaft steigert. Energiesparmassnahmen sollen sich damit schneller amortisieren lassen.
Bund und Kantone haben weitere Anreize geschaffen, um die Energieeffizienz bei Sanierungen und Neubauten zu erhöhen. Solche Massnahmen wurden bisher nur in einem Steuerjahr berücksichtigt. Seit Anfang 2020 können diese Kosten nun während maximal drei Jahren geltend gemacht werden, sofern sie in dem Jahr, in dem sie entstanden sind, steuerlich nicht vollständig berücksichtigt werden konnten. Neu sind auch die Rückbaukosten von nicht sanierten Gebäuden steuerlich abzugsfähig, wenn ein gleichwertiger und energieeffizienterer Neu-bau auf demselben Grundstück entsteht.
Dieser Artikel ist in der NZZ-Residence-1/2021 erschienen.
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Wie sich die Preise von Renditeimmobilien in der Krise entwickeln

Die Pandemie hat zu einer klaren Differenzierung zwischen den Segmenten geführt. Wie haben sich die Preise von Renditeimmobilien im 2020 entwickelt, und worauf sollten Investoren beim Kauf solcher Objekte achten?
von Bernhard Bircher-Suits
Am Schweizer Immobilienmarkt werden derzeit sehr hohe Preise bezahlt
Mittlerweile sind wir im Corona-Jahr 2021 angekommen, und der Immobilienmarkt zeigt sich weiterhin robust und hat die Investoren nicht enttäuscht. Im Iazi-Newsletter vom März steht: «Der Immobilienmarkt hat sich verglichen mit anderen Wirtschaftszweigen insgesamt als krisenresilient erwiesen.» Fazit: «Betongold» scheint für Investoren seit Jahrzehnten ein sicheres Pflaster zu sein.
Renditeliegenschaften sind weitgehend immun gegen Corona
Die Rendite bei Wohnliegenschaften betrug 6,7% (7,1%) und bei gemischt genutzten Liegenschaften 6,0% (6,2%). Der Iazi-Geschäftsleiter Iazi hält auch im 2021 fest: «Nach wie vor bleiben Immobilien eine begehrte Anlage bei volatilen Aktienmärkten und einer unsicheren Wirtschaftsentwicklung.»
Investitionen in Wohnliegenschaften bleiben «attraktiv»
Gemäss Raiffeisen wird der Mietwohnungsmarkt aufgrund der hohen Leerstände auch mehr und mehr zum Mietermarkt. Die Neumieten dürften vor allem dort, wo viele Wohnungen leer stehen, weiter sinken. Musste 2013 eine Mietwohnung im Schnitt 25 Tage inseriert werden, nahm die Vermarktung letztes Jahr gemäss Raiffeisen-Analyse rund 36 Tage in Anspruch.
Die stärkere Verhandlungsposition der Mieterschaft zeige sich unter anderem an den nun bereits seit 2015 sinkenden Angebotsmieten. Gemäss dem Bericht «Schweizer Immobilienmarkt 2021» der Credit Suisse (CS) wurden 2020 in der Schweiz 26 000 Mietwohnungen baubewilligt. Dies sind deutlich weniger als in den Jahren 2016 bis 2018. Jedoch laut der CS «wohl noch zu viele, um einen baldigen Abbau der Leerstände zu bewirken».
Ein markanter Rückgang des Volumens neu eingereichter Baugesuche deutet jedoch darauf hin, dass es sich bei der allmählichen Beruhigung der Bautätigkeit tatsächlich um einen Trend handelt, der noch mindestens zwei bis drei Jahre Bestand haben dürfte. 2020 wurden gemäss der CS Neubaugesuche für 27 000 Mietwohnungen eingereicht – der tiefste Wert seit 2014.
Preisrückgänge bei Büroliegenschaften erwartet
Bei Mehrfamilienhäusern hingegen erwartet auch FPRE trotz Corona-Krise keinen substanziellen Rückgang der Marktmieten. «In stark nachgefragten Regionen haben die Transaktionspreise von Mehrfamilienhäusern noch etwas Spielraum nach oben, in der Peripherie hingegen dürften vor allem Altbauten eher an Wert verlieren, während dort auch für Neubauten die Zeit der stetig steigenden Preise wohl vorbei ist», schreibt Fahrländer.
In der Westschweiz lohnen sich Wohnimmobilien besonders
In den von Wüest Partner beobachteten «Monitoring-Regionen» lag die Westschweiz mit einem jährlichen Zuwachs von 4,5% darüber. Die Genfersee-Region erzielte mit 4,3% ebenfalls überdurchschnittliche Zuwächse. Unterdurchschnittlich entwickelten sich hingegen die Preise von Wohn-Renditeimmobilien in den Regionen Innerschweiz (3,1%) und Ostschweiz (3,4%).
Im Vergleich dazu haben die Preise der gewerblich genutzten Renditeliegenschaften in den letzten 15 Jahren im Schnitt «nur» um 2,5% pro Jahr zugelegt. Die Wertsteigerungen bei Wohnliegenschaften waren im Schnitt somit höher als bei Gewerbeimmobilien. Doch wie haben sich die Preise von Wohnliegenschaften in den Grossstädten Zürich, Bern, Basel, Lausanne und Genf seit 2005 entwickelt? Ein Blick auf die Tabelle zeigt, dass Bern mit einer jährlichen Preissteigerung von 5,2% Spitzenreiter war.
Preise für Renditeimmobilien sind «jenseits von Gut und Böse»
Rolf Schmid von UBV Immobilien Treuhand ist seit über zehn Jahren in der Immobilienbewertung tätig und akkreditiert bei verschiedenen Banken. Er erstellt regelmässig Bewertungsgutachten für Renditeimmobilien. Er sagt: «Für Investoren ist es momentan schwierig, an bezahlbare, gute Objekte zu kommen. Ich prüfe regelmässig Dossiers von Renditeimmobilien, und von zehn Objekten sind im besten Fall zwei Objekte dabei, bei denen das Preisschild in etwa dem nachhaltigen Immobilienwert entspricht.»
Das Hauptproblem sei, dass Investoren zurzeit Preise bezahlten, die «jenseits von Gut und Böse» lägen. Investoren suchten Sicherheit im Betongold. Schmid rät jedem Privatinvestor, sich vor einem Kauf eine Zweitmeinung einzuholen. Von einem Investment zusammen mit anderen Miteigentümern über eine Online-Plattform («Crowdinvestment») rät Schmid Kleininvestoren grundsätzlich ab. Er kenne persönlich keine Immobilienfachleute, die in solche Miteigentumsmodelle investieren würden.
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Checkliste für den Kauf einer Renditeliegenschaft
Alter des Objekts: Je älter ein Haus ist, desto grösser ist der Unterhalts- und Renovationsbedarf. Oft lassen sich nicht alle Umbaukosten auf die Mieterinnen und Mieter überwälzen. Welche grösseren substanziellen Instandsetzungen und Erneuerungen fallen in den nächsten Jahren an? Sind diese in der Bewertung berücksichtigt?
Bauprojekte in der Nähe: Vor Unterzeichnung des Kaufvertrages sollte man sich darüber informieren, ob in unmittelbarer Nähe des Grundstückes bauliche Änderungen geplant sind. Eine grosse Überbauung auf einer Nachbarparzelle kann einen negativen Einfluss auf den Wert der eigenen Immobilie haben – oder die Vermietung der neuen Immobilie erschweren.
Ertragslage kritisch prüfen: Verlangen Sie den Mieterspiegel der letzten drei Jahre mit Angaben zu den Wohnungen. Fragen Sie nach, wie sich die Erträge längerfristig, das heisst in den letzten fünf Jahren, entwickelt haben. Erkundigen Sie sich nach den Leerständen und der Häufigkeit von Mieterwechseln.
Grundbucheinträge prüfen: Schauen Sie, ob im Grundbuch Dienstbarkeiten und Grundlasten eingetragen sind. Lassen Sie die Einträge im Grundbuch im Zweifelsfall von einem Notar oder Juristen prüfen.
Leerstandsrisiko: Das Risiko von Leerständen wegen Mieterwechseln und Mietzinsausfall sollte man in seiner Kalkulation mitberücksichtigen.
Fremdfinanzierung: Die Hypozinsen sind immer noch sehr tief. Das Risiko steigender Zinsen sollte ein Investor einkalkulieren. Steigende Zinsen führen zu höheren Fremdkapitalkosten und einer sinkenden Nachfrage nach Renditeobjekten und damit zu namhaften Werteinbussen.
Klumpenrisiko vermeiden: Eine Renditeliegenschaft führt oft zu einem Klumpenrisiko, weil ein grosser Teil des Vermögens von der Entwicklung des Immobilienmarktes abhängig ist.
Objekt und Lage beurteilen: Bei Immobilien ist die Lage entscheidend. Prüfen Sie aber auch die Bausubstanz, absehbare Veränderungen im Quartier sowie die Nachfrage auf dem lokalen Mietwohnungsmarkt. Auch die Leerstandsquote und den Wanderungssaldo in einer Gemeinde sollten Sie in Erfahrung bringen.
Finanzierung: Banken finanzieren bei Renditeobjekten in der Regel maximal 75% des Kaufpreises bzw. des Ertragswertes. Mindestens einen Viertel der Kaufsumme müssen die Investoren somit selber aufbringen. Je mehr Fremdkapital Sie zu günstigen Konditionen erhalten, desto höher ist der Renditehebel, aber auch das Risiko bei steigenden Zinsen.
Reserven anlegen: Wer ein Renditeobjekt mithilfe von viel fremdem Geld finanziert, sollte Jahr für Jahr Reserven anlegen. So lassen sich die Folgen eines Wertverlustes abfedern. In einem solchen Fall kann die Hypothekarbank zusätzliche Eigenmittel vom Kreditnehmer verlangen, damit die Belehnungsrichtlinien weiterhin erfüllt sind. Wer diese Mittel nicht hat, muss die Immobilie im schlechtesten Fall verkaufen.
Verwaltung: Die Verwaltung von Immobilien und der Umgang mit der Mieterschaft kann zeitaufwendig und anspruchsvoll sein. Überlegen Sie sich, ob Sie das nötige Fachwissen und genügend Zeit dafür haben. Die Kosten für eine Mietliegenschaft belaufen sich gemäss dem Offerten-Portal Gryps auf 4 bis 5% des Jahresmietzinses, je nach Umfang der Aufgaben und der Region. Günstiger ist es, sich selbst um seine Immobilie zu kümmern. Zum Beispiel mithilfe einer Software für Hausverwaltung.
Steuerfolgen abklären: Vor allem die Steuern auf den Mieterträgen fallen ins Gewicht. In den Kantonen Thurgau, Genf und Gemeinden der Kantone AI, BE, FR, GR, JU, SG, TI, VD, VS fallen gemäss Eidgenössischer Steuerverwaltung für Private obligatorisch oder fakultativ auch sogenannte Liegenschaftssteuern an. Eine Steuerberatung kann vor einem Kauf sinnvoll sein.
Dieser Artikel ist in der NZZ 04/2021 erschienen
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