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So manches Vorstellungsgespräch scheitert an vermeidbaren Fehlern von Bewerbern. Wir haben Personaler nach den häufigsten Pannen im Jobinterview gefragt und erklären, wie man sie vermeidet.

Ein Gastbeitrag auf Jobs.ch von Bernhard Bircher-Suits

Im Vorstellungsgespräch ist dein Gesprächspartner ein Ermittler unter Zeitdruck. In rund einer Stunde möchte er deine Berufskenntnisse, Arbeitshaltung und Charaktereigenschaften erfahren und herausfinden, ob du die richtige Person für den freien Job bist. Doch gelegentlich stellen sich Bewerbende in Vorstellungsgesprächen mit unüberlegten Aussagen, grosser Nervosität, schlechtem Benehmen und mangelnder Vorbereitung selbst ein Bein.

Ausgefallenes Hobby erwähnen
«Ich mache in meiner Freizeit meditative Kreistänze mit spirituellem Hintergrund», erklärte ein Mann Mitte zwanzig während seinem Job-Interview mit Jörg Buckmann. Der ehemalige Personalchef der Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) sagt offen: «Diese Aussage hat bei mir nach dem Gespräch einen Lachanfall ausgelöst.» Jörg Buckmann rät Bewerbenden, allzu ausgefallene Hobbys wie beispielsweise Grosswildjagd oder Tarot-Karten lesen, besser nicht zu erwähnen. Sie könnten Personaler zu falschen Rückschlüssen auf die Persönlichkeit eines Bewerbers verleiten.

Nicht erwähnen solltest du auch Extremsportarten wie beispielsweise Base-jumping oder Eisklettern. Solche Freizeitaktivitäten kommen bei Arbeitgebern nicht gut an. Schliesslich möchte man dich möglichst langfristig und gesund am Arbeitsplatz wissen. Erfolgsversprechend ist es aber, Hobbys zu erwähnen, welche im direkten Bezug zur angestrebten Position stehen. Wenn du zum Beispiel als Automechaniker Mitglied in einem Oldtimerclub bist, macht eine Erwähnung beim Bewerbungsgespräch Sinn und rundet dein Profil ab. Berufsbezogene ehrenamtliche Tätigkeiten werden von Personalern in der Regel positiv bewertet. Wer sich beispielsweise um einen Leitungsjob als Teamleader bewirbt, kann ruhig erwähnen, dass er ein Team im Fussballverein coacht.

Fragwürdige Bewerbungsmotive angeben
Gabi Hildesheimer, Partnerin bei der Tsuku GmbH in Zürich und ehemalige Leiterin des Verbands für nachhaltiges Wirtschaften (Öbu), erinnert sich an ein fragwürdiges Bewerbungsmotiv: «Auf die Frage an den Kandidaten, was ihn zur Bewerbung bewogen habe, antwortete er, sein aktueller Arbeitsweg sei ihm zu lang.» Dieses Bewerbungsmotiv ist mehr als fragwürdig. Doch wie zeigt man echte Motivation für einen Job? Eine 2018 veröffentlichte Studie zeigt, dass Personaler jene Kandidaten am meisten schätzten, die in Jobinterviews ihre Eigenmotivation betonten. Die Studienautoren empfehlen Aussagen wie «Ich arbeite einfach gerne für diese Kunden» oder «Ich sehe darin einen Sinn».

Fehlendes Basiswissen über ein Unternehmen
Die Frage, warum du für das Unternehmen arbeiten möchtest, gehört zu den Standardfragen von Personalern. Mit deiner Antwort gilt es zu zeigen, dass du deine Hausaufgaben gemacht hast. Du solltest die Firmengeschichte, Leitgedanken und Visionen möglichst gut kennen und aufzeigen, wie du die Firma weiterbringen kannst und dass du hinter der Firmenphilosophie stehst. Tönt banal, ist aber nicht selbstverständlich. Miryam Ruoss, Personalverantwortliche bei der Fundraising-Agentur Corris AG in Zürich, sagt: «Es gibt für mich nichts Schlimmeres, als wenn ich dem Bewerbenden zuerst erklären muss, was unsere Firma macht.» Thomas Jeiziner, Mediensprecher beim Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz), berichtet von noch peinlicheren Pannen: «Das ewz wird von Kandidaten immer wieder mit den EKZ verwechselt, den Elektrizitätswerken des Kantons Zürich.» Negativ sei auch, wenn Bewerbende zu spät zum Gespräch erscheinen und sich dafür nicht entschuldigen würden. Tipp: Immer genügend Anreisezeit einrechnen und bei drohenden Verspätungen umgehend beim potenziellen Arbeitgeber anrufen und sich entschuldigen. Das ewz empfiehlt Bewerbenden auch, jeweils einen Notizblock und Schreibzeug sowie den eigenen Lebenslauf zum Vorstellungstermin mitzubringen.

Störende Nervosität und Smartphones
Negativ empfindet Miryam Ruoss von Corris, wenn Bewerber nervös auf dem Stuhl rumzappeln oder mit dem Kugelschreiber spielen. «Das lenkt erstens ab und zweitens wird die Person als Zappelphilipp wahrgenommen». Eine Kandidatin habe aus Nervosität einmal den Kaffee quer über den Tisch und über sich selbst geleert. Um die Anspannung direkt vor dem Gespräch zu lösen, seien einfache Entspannungs- und Atemübungen oft Gold wert. Miryam Ruoss lässt sich – wie andere Personaler wohl auch – ungern in Gesprächen stören: «Das klingelnde Smartphone beim Kandidaten ist ein Klassiker. Eine Person fragte mich sogar einmal, ob er kurz rangehen dürfe.» Tipp: Handy in den Flugmodus stellen und in der Tasche verstauen.

Fehler im eigenen Lebenslauf
Der Zürcher Personalvermittler Robert Half kennt weitere häufige Pannen in Bewerbungsgesprächen. Gemäss Zerrin Azeri, Associate Director bei Robert Half, komme es in Gesprächen häufig vor, dass Kandidaten einen Fehler im eigenen Lebenslauf erst im Vorstellungsgespräch bemerken und dann die angegebenen Daten durcheinanderbringen. Dagegen hilft nur, den eigenen Lebenslauf vor dem Vorstellungstermin eingehend mit Hilfe von verlässlichen Angaben in den Arbeitszeugnissen zu prüfen. Wichtig ist, dass die Zeitfolge der Berufskarriere stimmt.

Lebenslauf falsch widergeben
Ein weiteres Beispiel aus Gesprächen bei Robert Half: Eine Person hatte ihren eigenen Werdegang nicht richtig im Kopf. Solche Peinlichkeiten gilt es zu vermeiden. Tipp: Seinen Lebenslauf vor dem Vorstellungstermin beispielsweise einem guten Bekannten erzählen und diesen «Vortrag» mehrmals üben. Der Klassiker bei Robert Half: Der Kandidat gibt im ersten Gespräch mit dem Personalvermittler ein anderes Gehalt an als später beim Interview mit dem potenziellen neuen Arbeitgeber. Solche «Tricksereien» werden rasch entlarvt und stellen die Redlichkeit des Bewerbers in Frage.

Lügen über Ausbildungen und Erfahrungen
Der Supergau droht, wer in der Stellenbewerbung oder beim Vorstellungsgespräch absichtlich falsche Angaben über seine berufliche Ausbildung und Praxis macht. In solchen Fällen droht die fristlose Entlassung. Für den allenfalls entstandenen Schaden kann die ertappte Person haftbar gemacht werden.

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