Digitale Währungen wie Bitcoin oder Ether haben weltweit an Wert und Akzeptanz gewonnen. Hilfswerke wie die Stiftung «SOS-Kinderdorf Schweiz» nehmen bereits Bitcoin-Spenden an. Kryptowährungen fristen im helvetischen Spendenmarkt aber noch ein Nischendasein. Fundraiso beleuchtet die Chancen und Risiken von Kryptospenden für Non-Profit-Organisationen und gibt Tipps.
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Um ihren Spendenanteil im Erbschaftsmarkt zu steigern, müssen Hilfswerke deutlich mehr Zeit und Geld ins Erbschaften- und Legatemarketing investieren.
[/smart_editor_module_wysiwyg]Das Erbschaftsfundraising hat enormes Potential. Doch Non-Profit-Organisationen in der Schweiz schöpfen es kaum aus. DeinAdieu.ch ermöglicht gemeinnützigen Organisationen, den milliardenschweren Markt digital zu erobern.
Von Bernhard Bircher-Suits
Darum gehts
- Weshalb das Erbschaftsfundraising in Zukunft noch attraktiver werden sollte
- Worauf Sie als Fundraiser achten müssen, um aus dem wachsenden Erbschaftsmarkt einen konkreten Nutzen zu ziehen
- Wie Sie die digitalen Tools von DeinAdieu.ch erfolgreich im Erbschaftsfundraising einsetzen
In der Schweiz kämpfen Non-Profit-Organisationen gemäss «ZEWO-Spendenstatistik 2019» um ein Spendenvolumen von rund 1,91 Milliarden Franken.
Im Jahr 2019 gingen aber «nur» rund 250 Millionen Franken in Form von Erbschaften und Legaten bzw. Vermächtnissen an gemeinnützige Institutionen mit ZEWO-Gütesiegel. Diese Summe ist nur ein Bruchteil des riesigen und wachsenden Marktes, den nicht Gewinn orientierte Organisationen mit Hilfe eines aktiveren Erbschafts- und Legate-Marketings (ELM) ausschöpfen könnten.
Erbschaftsmarkt ist 95 Milliarden Franken gross
Wirtschaftsprofessor Marius Brülhart von der Universität Lausanne schätzt in einem Interview mit DeinAdieu.ch, dem ersten Schweizer Online-Portal zum selbstbestimmten Lebensende, dass die Bevölkerung in der Schweiz jährlich rund 95 Milliarden Franken vererbt.
DeinAdieu hat in einer repräsentativen Studie ermittelt, wie viel Hilfswerke von Erblassern erhalten. Resultat: 50’000 bis 80’000 Franken beträgt der Median pro Legat/Erbschaft an ein Hilfswerk. An der Studie mit dem Titel «Instrumente des Erbschafts- und Legatemarketings» haben 122 Schweizer Hilfswerke teilgenommen.
Hohe Pflichtteile lassen wenig Spielraum
Die Schweiz belegt nicht nur bezüglich dieser Zahl, sondern auch bezüglich des gesamten Erbvolumens in Europa den Spitzenplatz. Marius Brülhart sagt: «Dank der guten Altersrenten verzehren die meisten Menschen ihr Vermögen gegen Lebensende immer weniger.»
Doch warum fliesst nur ein verschwindend kleiner Anteil dieser enormen Erbmasse an wohltätige Organisationen? Professor Brülhart erklärt: «In der Schweiz lassen hohe Pflichtteile weniger Spielraum für Legate an Hilfswerke und andere ausserfamiliäre Empfänger.»
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Wer Wohneigentum mit einer Hypothek kaufen will, braucht meist mindestens 20 Prozent Eigenkapital. Im Rahmen der staatlichen Wohneigentumsförderung darf man fehlende Eigenmittel aus der Pensionskasse und der Säule 3a beziehen oder verpfänden. Diese Regeln sollten Sie kennen.
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Die eigenen Vorsorgegelder können helfen, den teuren Traum von den eigenen vier Wänden wahr werden zu lassen.
Bernhard Bircher-Suits
09.08.2021, 05.30 Uhr
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Glaubt man den Ökonomen der Raiffeisenbanken, können sich rund drei Viertel der Schweizer Bevölkerung kein Einfamilienhaus und keine Eigentumswohnung mehr leisten. Der Grund: Die meisten Kaufwilligen haben zu wenig Einkommen und Vermögen, um eine Hypothek zu erhalten. Kreditgeber fordern in der Regel einen Fünftel an Eigenmitteln für einen Hauskredit. Dabei müssen 10% des Immobilienpreises in Form von liquiden Mitteln, Spargeldern, Wertschriften, Erbvorbezügen oder Guthaben aus der freiwilligen, gebundenen Säule 3a bereitgestellt werden. Mindestens 10% des Kaufpreises müssen aus Eigenkapital bestehen, das nicht aus der Pensionskasse stammt. Experten reden daher auch von «hartem» Eigenkapital.
Staatliche Wohneigentumsförderung soll Eigentumsquote erhöhen
Die Gelder auf dem Freizügigkeitskonto, in der Pensionskasse oder auf einem Konto der Säule 3a sind meist das grösste und oft sogar das einzige Vermögen von Schweizerinnen und Schweizern. Dort liegt es über viele Jahrzehnte und wird – zumindest gegenwärtig – kaum verzinst. Da liegt es nahe, diese eigentlich fürs Alter gedachten Gelder in die eigenen vier Wände zu stecken. Das ist möglich dank der sogenannten Wohneigentumsförderung (WEF). Die WEF hat das staatspolitische Ziel, dass sich mehr Leute ein Eigenheim leisten können. Im Rahmen der WEF darf man fehlende Eigenmittel aus der «gebundenen» Vorsorge beziehen oder verpfänden.
Vorbezug nur für selbstbewohntes Wohneigentum
Um den Kauf von Wohneigentum zu finanzieren, kann man sein Vorsorgeguthaben teilweise oder vollständig beziehen. Bis zum Alter 50 darf man das gesamte Sparkapital bei der Pensionskasse beziehen. Ab dem Alter 50 maximal die Hälfte des angesparten Vorsorgekapitals oder den Betrag, der beim Alter 50 vorhanden war, falls dieser höher ist. Ein WEF-Bezug ist in der Regel nur bis drei Jahre vor dem Pensionierungszeitpunkt möglich. Die maximale Bezugshöhe steht in der Regel auf dem persönlichen Pensionskassenausweis. Beim Pensionskassengeld müssen mindestens 20 000 Fr. bezogen werden – für eine einzige, selbstbewohnte Immobilie. Beim auch möglichen Vorbezug von Säule-3a-Geldern ist kein Mindestbetrag vorgeschrieben.
Bundesgericht definiert Eigenbedarf neu
Vor wenigen Tagen hat das Bundesgericht die Regel, dass die Immobilie selbstbewohnt sein muss, etwas aufgeweicht. Die Vorsorgegelder können in Wohneigentum, das man nicht selbst nutzt, angelegt werden, wenn dieses nicht ausschliesslich als «gewinnbringende Investition» erworben wurde. Konkret: Eine Frau hatte 2003 eine Viereinhalb-Zimmer-Wohnung gekauft und dafür 60 000 Fr. von ihrem Pensionskassenguthaben vorbezogen. Sie wohnte in dieser Wohnung, bis sie 2016 bei ihrem Partner einzog. Ihre eigene Wohnung vermietete sie ab dann unbefristet, mit der Möglichkeit, das Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Das Gericht wies die Forderung der PK ab, die verlangte, der WEF-Bezug müsse zurückbezahlt werden, da der Eigenbedarf nicht mehr gegeben sei.
Für Erwerb oder Erstellung sowie Hypothekenrückzahlung
Der Vorbezug kann als Eigenmittel für den Erwerb oder die Erstellung von Wohneigentum eingesetzt werden. Die Gelder kann man aber auch für die Rückzahlung eines Hypothekardarlehens, für den Erwerb von Beteiligungen am Wohneigentum (Genossenschaften) oder die Finanzierung von Renovationen oder wertvermehrenden Investitionen verwenden. Für Ferienimmobilien oder Zweitwohnsitze ist ein Vorbezug ausgeschlossen – wie auch für den Kauf eines Wohnmobils, Boots oder einer Geschäftsliegenschaft.
Ein Vorbezug hat immer Steuerfolgen
Wer Geld aus der gebundenen Vorsorge bezieht, muss eine kantonal unterschiedlich hohe Kapitalauszahlungssteuer zahlen. Die Steuersätze der Kantone liegen in der Regel bei 3 bis gut 10% – je nachdem, wie viel Geld bezogen wird. Das ist aber kein Nachteil. Denn jeder Bezug von Altersguthaben aus der zweiten Säule muss versteuert werden. Und wer das Geld in mehreren Tranchen bezieht, zahlt sogar weniger. Denn der Tarif ist in den meisten Kantonen stark progressiv. Die Berechnung der Höhe wird separat vom übrigen Einkommen vorgenommen, und es kommen dieselben Kriterien wie beim Kapitalbezug zum Pensionierungszeitpunkt zur Anwendung. Florian Schubiger von der Hypothekenplattform Hypotheke.ch sagt: «Ein WEF-Bezug kann auch als Steueroptimierungsinstrument im Zusammenhang mit der Pensionierungsplanung dienen.» Wer seine Hypothek zum Pensionierungszeitpunkt reduzieren wolle und viel Kapital in der zweiten Säule habe, sollte die Möglichkeiten der Wohneigentumsförderung einige Jahre vor der Pensionierung ausloten.
Kanton Zürich reduziert Kapitalauszahlungssteuer per Anfang 2022
Ein Beispiel zeigt die Steuerfolgen: Ein verheiratetes, konfessionsloses Ehepaar ohne Kinder bezieht in Zürich 250 000 Fr. aus der Pensionskasse. Dafür fallen rund 14 762 Fr. Bundes- und Kantonssteuern an. In der Stadt Zug wären es nur 12 143 Fr. Versicherte im Kanton Zürich zahlen im interkantonalen Vergleich relativ hohe Steuern beim Bezug ihrer Vorsorgegelder. Darum hat der Zürcher Kantonsrat die Kapitalauszahlungssteuer reduziert. Die Gesetzesänderung tritt per Anfang 2022 in Kraft. Die Reduktion hat vor allem Auswirkungen auf den Bezug von mittleren bis höheren Vorsorgekapitalien ab 210 000 Fr. (alleinstehend) beziehungsweise 370 000 Fr. (verheiratet oder mit Kindern). Es kann sich somit lohnen, einen geplanten Vorbezug ins Jahr 2022 zu verschieben.
Die Vorbezug-Folgen: weniger Zinsgutschriften, aber tiefere Wohnkosten
Ein Vorbezug von Alterskapital reduziert die künftigen Zinsgutschriften. Die Altersrente fällt daher tiefer aus. Das ist aber kein Nachteil: Denn das Leben im Eigenheim verringert auch die Wohnkosten bis zum Lebensende. Und die Wertsteigerung der Immobilie ist häufig höher als der Zins auf dem Altersguthaben der Pensionskasse. Nach einem Bezug aus der Pensionskasse sind steuerwirksame Pensionskasseneinkäufe erst wieder erlaubt, wenn der WEF-Vorbezug komplett zurückgezahlt ist.
Nachteile drohen bei Invalidität
Nachteilig kann ein Vorbezug von Pensionskassengeld im Falle einer späteren Invalidität sein. Denn es gibt Pensionskassen, welche die Invaliditätsrenten nicht vom versicherten Lohn aus berechnen, sondern vom Altersguthaben. Und wenn es sinkt, wird die Rente kleiner. Ob dies der Fall ist, kann man im Pensionskassenreglement nachschauen. Sinkt die Invalidenrente, sollte man für den Fall des Kapitalbezugs den Abschluss einer Erwerbsausfallversicherung bei Invalidität prüfen. Eine solche Risikoversicherung ist relativ günstig.
Verpfändung: Altersguthaben dient der Bank als Sicherheit
Statt das Pensionskassengeld zu beziehen, kann man es auch verpfänden. Der Vorteil: Das angesparte Altersguthaben bleibt in der Pensionskasse, und die Renten- und Versicherungsleistungen bleiben gleich. Das verpfändete Altersguthaben dient der Bank nur als Sicherheit im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Hypothekarkunden. Der Nachteil: Eigenheimkäufer haben so weniger Eigenkapital und benötigen eine grössere Hypothek. Und das kostet Geld. Stefan Heitmann, Gründer und Geschäftsleiter des Schweizer Hypothekenvermittlers Moneypark, sagt: «Eine allgemeingültige Aussage, ob die Variante Verpfändung oder Bezug besser ist, gibt es nicht.» Die Entscheidung hänge primär von drei Faktoren ab. Erstens stelle sich die Frage, ob die Tragbarkeit im Falle einer Verpfändung auch bei einer höheren Hypothek gegeben ist. Zweitens müsse man sich im Klaren sein, ob man auf die Versicherungsleistungen und die Verzinsung der Pensionskasse verzichten könne, und drittens sollte man prüfen, ob allfällige Lücken in der Pensionskasse zukünftig geschlossen werden könnten.
Die Tücken bei der Rückzahlung
Wird die mit WEF-Kapital finanzierte Liegenschaft wieder verkauft, muss das Kapital an die Pensionskasse zurückbezahlt werden. Die Ausnahme: Man kauft in einer gewissen Frist eine neue Liegenschaft im Rahmen der Wohneigentumsförderung. Die Übertragung des Wohneigentums an einen vorsorgerechtlich Begünstigten – wie beispielsweise an ein minderjähriges Kind, an den Ehegatten oder an den Ex-Ehegatten – löst dagegen keine Rückzahlungspflicht aus. Zurückbezahlt werden muss der bezogene Betrag nicht nur beim Verkauf an eine nicht begünstigte Person, sondern auch, wenn Rechte an diesem Wohneigentum eingeräumt werden, die wirtschaftlich einer Veräusserung gleichkommen – wie beispielsweise bei der Errichtung einer Nutzniessung.
Freiwillige Rückzahlungen sind möglich – bis zur Pensionierung
Die freiwillige Rückzahlung des WEF-Vorbezugs ist möglich, solange die versicherte Person noch keinen reglementarischen Anspruch auf Altersleistungen erlangt oder noch keine Willenserklärung für eine vorzeitige Pensionierung abgegeben hat. Bis Oktober 2017 durfte man das bezogene Kapital nur in Tranchen von mindestens 20 000 Fr. zurückbezahlen. Anfang Oktober 2017 wurde dieser Mindestbetrag auf 10 000 Fr. gesenkt. Dieser Schritt sollte die Versicherten zu vermehrten Rückzahlungen anregen, damit sie im Zeitpunkt der Pensionierung über ein höheres Vorsorgeguthaben verfügen.
Stefan Heitmann sagt: «Die Belehnung seines Wohneigentums zu senken, hat einige positive Folgen.» Wer seine Immobilie über 67% belehnt habe, solle prüfen, ob er mit dem Bezug oder besser der Verpfändung von Vorsorgegeldern aus der Pensionskasse oder der Säule 3a unter 67% komme. Damit profitiere man von einer breiten Auswahl an Hypothekenanbietern und einem niedrigeren Zinssatz. Heitmann fügt hinzu: «Steigen die Immobilienpreise weiter, kann es gut sein, dass sich die Verpfändung nach ein paar Jahren automatisch erübrigt, weil die Belehnung mit steigendem Preis sinkt.»
Kapitalauszahlungssteuern kann man bei Rückzahlung zurückfordern
Bei Bezügen aus der Säule 3a besteht keine Rückzahlungspflicht, da bei dieser Vorsorgeform weder nachträgliche Einkäufe noch Rückzahlungen möglich sind. Je nach Ausgangslage sind daher unter Umständen WEF-Bezüge aus der Säule 3a interessanter als solche aus der zweiten Säule. Eine Rückzahlung an die Pensionskasse ist steuerlich nicht absetzbar. PK-Versicherte können aber den damals auf dem Vorbezug an Bund, Kanton und Gemeinde bezahlten Steuerbetrag zurückfordern – und zwar ohne Zins. Dafür haben WEF-Vorbezüger, ab der Rückzahlung des Vorbezugs gerechnet, drei Jahre Zeit. Um den Steuerbetrag zurückzuerhalten, muss man ein schriftliches Gesuch an die Steuerbehörde richten, welche die Steuern ursprünglich erhoben hat.
Bescheinigung der Eidgenössischen Steuerverwaltung beilegen
Dem Gesuch muss man eine Bescheinigung über die Rückzahlung beifügen. Dieses Dokument kann bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung bezogen werden, da die Pensionskasse dort die Rückzahlung gemeldet hat. Ausserdem müssen Versicherte einen Beleg über die damals bezahlte Steuer mitsenden. Wer sein Geld zurückwill, muss somit einigen Aufwand betreiben. Bei in der Regel hohen Steuerbeträgen lohnt sich dieser Aufwand aber allemal.
Wichtige WEF-Regeln auf den Punkt gebracht
Alterslimiten: Versicherte, die das 50. Altersjahr überschritten haben, dürfen höchstens die Freizügigkeitsleistung, auf die sie im 50. Altersjahr Anspruch gehabt hätten, oder die Hälfte der Freizügigkeitsleistung zum Zeitpunkt des Bezuges in Anspruch nehmen. WEF-Bezüge sind gemäss per Anfang 2021 revidiertem Gesetz zulässig bis «zur Entstehung des reglementarischen Anspruchs auf Altersleistungen».
Bezugsberechtigung: Beim Bezug von Vorsorgegeld sowie bei einer Verpfändung muss die versicherte Person voll erwerbsfähig sein.
Heizungsersatz mit WEF-Vorbezug: Nach Auffassung des Bundesamt für Sozialversicherungen darf eine Wärmepumpenheizung mit Erdsonde durch einen Vorbezug aus der beruflichen Vorsorge finanziert werden. Vorbezüge aus der beruflichen Vorsorge dürfen somit nicht nur für den Erwerb eines Wohnobjekts, sondern auch für angemessene Renovations- und Umbauarbeiten getätigt werden, welche zum Zweck haben, die Wohnqualität und den Wert einer Liegenschaft zu erhalten.
Investitionen und Amortisationen: Wer Wohneigentum besitzt, kann die bezogenen Vorsorgemittel auch für wertvermehrende Investitionen und für die Reduktion der Hypothekarschuld beziehen – aber nicht für den laufenden Unterhalt und Zinszahlungen.
Rückzahlung WEF-Vorbezug: Eine freiwillige Rückzahlung ist möglich bis drei Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Altersleistungen, bis zum Eintritt eines anderen Vorsorgefalls oder bis zur Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung.
Schriftliche Zustimmung: Für einen Vorbezug ist die schriftliche Zustimmung des Ehegatten oder des eingetragenen Partners bzw. der eingetragenen Partnerin erforderlich.
Verpfändungshöhe: Theoretisch kann man sein gesamtes Altersguthaben verpfänden. Es ist aber empfehlenswert, sich auf das absolut Notwendige zu beschränken.
Vorbezugshäufigkeit: Ein Vorbezug von PK-Geldern oder Säule-3a-Geldern kann alle fünf Jahre geltend gemacht werden.
Bernhard Bircher-Suits
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Die niederländische Familie Brenninkmeijer wurde mit dem Bekleidungsunternehmen C&A steinreich. Ethische Werte nehmen bei der milliardenschweren Familie einen wichtigen Platz ein. Die Familie hat in den letzten Jahrzehnten diverse Stiftungen mit Sitz in Zug ins Leben gerufen. Fundraiso.ch zeigt, was für Themen und Projekte sie fördern.
Den gesamten Artikel lesen Sie bei Fundraiso.ch.
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Der Schweizer Maschineningenieur Bertold Suhner legte während dem zweiten Weltkrieg den Grundstein für einen Schweizer Weltkonzern: Die Metrohm AG in Herisau im Kanton Appenzell Ausserrhoden (AR). Der vielseitige Unternehmer Suhner hatte ein Herz für die Natur, Menschen und Tiere. Fundraiso beleuchtet die drei Suhner-Stiftungen und zeigt, welche Art von Projekten sie fördern.
Den vollständigen Text finden Sie auf Fundraiso.ch – klicken Sie hier.
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Einkaufen und Gutes tun – das ist die Idee von «Charity Shopping» und des Amazon- Spendenprogramms «Smile». Dank Smile haben gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland und Österreich bereits über 7 Millionen Euro Spenden erhalten. Schweizer Organisationen profitieren nicht vom Geldsegen. Die Migros-Shops Digitec und Galaxus starten zumindest bald eine freiwillige CO2-Kompensation für Einkäufe.
Amazon ist der wertvollste Konzern der Welt. Der Online-Laden startete 1994 in einer Garage als Online-Buchhändler und ist mittlerweile ein Gemischtwaren-Laden mit 229 Millionen Produkten. Laut der Studie «E-Commerce-Markt Schweiz 2019» ist Zalando.ch mit Umsätzen von 676 Millionen Euro im Schweizer E-Commerce-Markt führend. Darauf folgen Digitec.ch mit 667 Millionen und auf dem dritten Platz bereits Amazon.de mit über 402 Millionen Euro.
Fundraising mit Charity-Shopping
So gut wie alle Nonprofit-Organisationen sind auf Spenden angewiesen, um ihre Zwecke erfüllen zu können. Zu den altbekannten Formen des Fundraisings und Spendensammelns kommt seit einiger Zeit die Variante Charity Shopping dazu. Ein solches «Einkaufen und gleichzeitig Spenden»-Programm bietet auch Amazon an. Mit «Amazon Smile» kann man beim Shoppen auch das soziale Gewissen entlasten. Amazon-Deutschland-Chef Ralf Kleber sagte beim Start des Angebots in Deutschland und Österreich im November 2016: «Kunden können ihren Fussballverein im Ort unterstützen, ein Tierheim oder grosse, international tätige Organisationen. Sie müssen nicht in die eigene Tasche greifen, sondern dürfen Amazon in die Tasche greifen lassen.» Und so funktioniert es: Amazon gibt angemeldeten Organisationen ein halbes Prozent der Einkaufssumme ihrer qualifizierten «smile.amazon.de»-Käufe weiter. Schweizer Amazon-Nutzer können sich auch am Spenden-Shopping beteiligen. Für Kunden und Organisationen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die UNO-Flüchtlingshilfe, der deutsche Partner des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR), hat beispielsweise im Jahr 2018 mehr als 100’000 Euro von Amazon erhalten.
Begünstigte Organisation bleibt im Profil gespeichert
Die Höhe der Spende hängt vom Kundenverhalten ab. Beim ersten Besuch auf Smile.amazon.de können Amazon-Kunden eine bevorzugte Organisation auswählen. Amazon speichert diese Auswahl. Wenn ein für Smile registrierte Kunde dann auf Amazon.de einkauft, sammelt Amazon 0,5% des Wertes der gesamten Einkäufe für die ausgewählte Organisation. Die Auswahl kann jederzeit im Benutzerprofil geändert werden. Jeder Einkauf muss auf Smile.amazon.de beginnen, ansonsten zählt er nicht für eine Spende.
Organisationen müssen sich seit 2019 für Smile-Teilnahme anmelden
Im deutschen Smile-Programm sind gemäss Amazon-Sprecher Ole Wulff mehr als 20’000 Organisationen aus Deutschland und Österreich aktiv. Wulff sagt: «Mit der grossen Auswahl an Organisationen zeigen wir seit 2019 nur noch solche Organisationen, die sich aktiv für die Teilnahme am Programm entschieden haben.» Smile gibt es gemäss Wulff auch noch in Grossbritannien und den USA. Gemäss Wulff erhielten gemeinnützige Organisationen weltweit bis heute mehr als 148 Millionen US-Dollar Spenden. Im deutschen Programm waren es über 7 Millionen Euro. Die Teilnahmeberechtigung einer Organisation lässt Amazon durch Stifter-helfen prüfen, ein IT-Portal für Non-Profit-Organisationen.
Schweizer Organisationen sind nicht mit von der Partie
Der grosse Haken bei Amazon Smile: Schweizer Organisationen können bisher nicht mitmachen. Ob das Smile-Programm auch in der Schweiz eingeführt wird, wollte Amazon Deutschland nicht sagen. Auf Schweizer Vertriebsplattformen sucht man zudem vergebens nach Charity-Shopping-Partnerschaften. Was in Deutschland beim Onlinekauf nicht mehr wegzudenken ist, scheint hierzulande kaum existent. Zumindest auf dem kleinen Schweizer Online-Shop «Grablichter» findet sich eine Charity-Shopping-Funktion. Der zweitgrösste Schweizer Online-Shop Digitec, ein Tochterunternehmen der Migros, setzt zwar nicht auf Charity-Shopping, bringt aber im ersten Halbjahr 2020 gemäss Mediensprecher Alex Hämmerli «eine freiwillige CO2-Kompensation für Online-Einkäufe bei Digitec und Galaxus.» Das Geld werde an einen Schweizer CO2-Kompensationsanbieter fliessen und indirekt an durch Digitec/Galaxus ausgewählte Umweltprojekte.
Charity-Shopping: Mit Migros-Einkäufen die Natur unterstützen
In Deutschland gibt es neben Amazon Smile mehrere Plattformen, über die Organisationen von den Einkäufen Dritter profitieren können – wie zum Beispiel Bildungsspender, boost, easybenefit, gooding, helpfreely, helpshops, Schulengel und shop+. Das Prinzip ist überall ähnlich. Eine Person meldet sich auf einer solchen Online-Plattform an und wählt sich eine Organisation aus, welche dort registriert sein muss. Danach sucht sich der Konsument über diese Plattform den gewünschten Online-Shop aus und kauft dort ein. Kommt der Kauf zustande, fliesst eine Provision an die Website, von der aus der Kunde auf die Website zugegriffen hat, also an die Plattform. Diese gibt die Provision in Teilen an die gewünschte Non-Profit-Organisation weiter. Der Haken hier: Alle erwähnten deutschen Plattformen sind nicht für Schweizer Organisationen gedacht.
«Nature Heros» bei der Migros Charity-Shopping findet aber doch in etwas anderer Form in der Schweiz statt. Bei der Migros können im Frühling 2020 alle Kunden Ihre volle Sammelkarte im Rahmen der Aktion «Nature Hero» gegen eine Spende für eine Schweizer Non-Profit-Organisation eintauschen. Mit dabei sind die Gewässerschutzorganisation «Aqua viva», «Wildbiene & Partner», «Birdlife Schweiz» und das «Bergwaldprojekt». Wer seine Sammelkarte spendet, leistet einen Beitrag für die Erhaltung der Biodiversität in der Schweiz.
Autor: Bernhard Bircher-Suits, FundCom. Dieser Artikel ist erstmals auf Fundraiso.ch erschienen.
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Eine Spenden-Kampagne auf einer Online-Spendenplattform ist kein Selbstläufer. Fundraiso.ch sagt, was zum Erfolg beim Spenden sammeln auf Crowdfunding-Plattformen beiträgt.
Das Spendenprojekt «Mini-Restaurant auf vier Rädern» von Annika Berger hat auf Crowdify bereits über 28’000 Franken Spenden eingenommen. Das Ziel von 35’000 Franken dürfte das Projekt erreichen. Die 44-jährige Annika Berger aus Pfäffikon ZH sagt: «Mir war von Anfang an klar, dass eine Spendenkampagne für mein Projekt kein Selbstläufer wird».
Erfolgsrezept: Vorarbeit, Vorarbeit, Vorarbeit
Doch was war das Erfolgsrezept von Berger, um innert weniger Wochen, so viele Spenden einzunehmen? Bei solchen Crowdfunding-Projekten tönt die Antwort oft ähnlich: «Ich habe viel Vorbereitungsarbeit geleistet.» Das ist auch im Beispiel Annika Berger der Fall. Die ehemalige LKW-Fahrerin hat eine ausführliche, professionell gestaltete Projekt-Website erstellt, ein emotionales Video gedreht und sogar ein T-Shirt produziert. Ihr Herzensprojekt hat sie zudem mit Bildern und vielen Details illustriert.
Spenden-Kampagne: Kleinere Gegenleistungen bringen Erfolg
Als kleine Gegenleistung vergibt Berger den Spendern zudem Geschenke in Form eines Glas Weins oder eines Gratis-Menüs. Annika Berger sagt: «In der Vorbereitungsphase habe ich rund 40 Personen einen Prospekt zugesandt und Dutzende Flyer verteilt. Ich habe auf Facebook zudem eine bezahlte Werbekampagne für relativ wenig Geld gestartet. Die Kampagne haben rund 8500 Personen gesehen.» Wer eine Crowdfunding-Kampagne professionell plant und umsetzt, auf eigene Faust oder mit externer Hilfe, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit finanziell belohnt. Gemäss Crowdfunding-Monitor Schweiz 2019 liegt die Erfolgsquote solcher Spendenprojekte in der Schweiz bei 68 Prozent. Das ist auch im internationalen Vergleich ein sehr hoher Wert.
Durchschnittliche Spendensummen: 9500 bis 15’000 Franken
Das Projekt von Annika Berger lag in Bezug auf das Spendenziel von 35 000 Franken klar über dem Schnitt: Die durchschnittliche Summe pro Projekt belief sich gemäss HLS-Studie zwischen rund 9500 Franken («Sport und Gesundheit») und 15’000 Franken («soziale Projekte»). Von finanzieller Bedeutung sind Crowdspenden (Crowddonating) vor allem in der Kultur- und Kreativwirtschaft. Dank Crowdfunding kamen im Jahr 2018 7.5 bis 8.5 Millionen Franken zusammen. Betrachtet man die Gesamtvolumen im Kulturbereich von 3 Milliarden pro Jahr und 1.85 Milliarden Franken im Spendenbereich wird klar: Die auf Crowddonating-Plattformen erzielten Spendenvolumen sind im Vergleich zu den gesamthaft erzielten Einnahmen immer noch bescheiden. Über Crowddonating-Plattformen lassen sich mit Spenden kleinere, rasch verständliche Projekte mit hoher Wahrscheinlichkeit gut finanzieren. Bei einer Crowdfunding-Kampagne gilt es aber einige Dinge zu beachten. Die folgenden Tipps helfen auf dem Weg zum eigenen, erfolgreichen Projekt.
Bernhard Bircher-Suits, FundCom AG
So gestalten Sie eine erfolgreiche Spenden-Kampagne
- Plattform-Evaluation: Suchen Sie eine für Ihr Projekt passende Crowdfunding-Plattform mit Hilfe einem detaillierten Anforderungskatalog.
- Zieldefinition und Budget: Legen Sie für Ihre Crowdfunding-Kampagne überprüfbare Ziele fest (Spendenziel, Anzahl Unterstützer, Anzahl Leads, etc.) und planen Sie die zur Zielerreichung nötigen Ressourcen (Budget) für die gesamte Laufzeit und darüber ein (Personalbudget, Kosten Kampagnenproduktion, etc.). Unrealistische Finanzierungsziele bzw. eine schlechte Planung bergen Frustrationspotential für alle Beteiligten. Setzen Sie Spenden-Etappenziele. Werden die Ziele verfehlt, gilt es, die Marketing-Bemühungen umgehend zu intensivieren.
- Projektbeschrieb: Überlegen Sie, wie Sie ihr Projekt in einer kreativen, emotionalen Story präsentieren können. Gefragt ist eine authentische Geschichte mit viel Emotionen und Menschen hinter der Idee. Texte sollten kurz und verständlich sein – weniger ist oft mehr. Ein Video ist heutzutage ein Muss. Das Video sollte maximal zwei Minuten lang sein und einen packenden Einstieg sowie ein witziges Ende mit einem Spendenaufruf beinhalten.
- Vorbereitungsphase: Produzieren Sie alle nötigen Informationsmaterialien in guter Qualität (Website, Flyer, Bilder, Grafiken, Poster, Videos), off- wie online.
- Gegenleistungen: Planen und organisieren Sie kleinere, exklusive Gegenleistungen zur Motivation Ihrer Spender. Eine Gegenleistung kann zum Beispiel eine persönlich geschriebene Dankeskarte mit einem Give-Away sein. Die Gegenleistung sollte einen gewissen Erinnerungswert haben und der Versand unkompliziert und nicht zu teuer sein.
- Pretest: Zeigen Sie den «fertigen» Projektbeschrieb einer Auswahl der angepeilten Zielgruppe und optimieren Sie Ihre Kampagne nochmals aufgrund der Rückmeldungen.
- Planung: Eine gute Planung ist das A und O. Es sollte klar sein, in welcher Phase wer, was mit welchem Aufwand macht. Eine gute Finanzierungsphase läuft in der Regel zwischen 40 und 60 Tagen. Während dieser Zeit gilt es, laufend auf das Projekt aufmerksam zu machen.
- Startzeitpunkt: Legen Sie einen passenden Startzeitpunkt im Jahr fest, an welchem Sie mit ungeteilter Aufmerksamkeit für Ihr Projekt rechnen können. Ferienzeiten sind der Regel nicht ein idealer Startzeitpunkt.
- Startphase: In der Startphase einer Spenden-Kampagne gilt es die Aufmerksamkeit von Bekannten, Fans, Unterstützern und nach Möglichkeit auch der Medien zu gewinnen. Es gilt das Projekt auf allen Kanälen zu vermarkten mit Hilfe von E-Mails, Flyern, Social Media Posts, etc. Vor allem das persönliche Netzwerk sollte man aktivieren. Crowdfunding beginnt fast immer im eigenen Umfeld.
- Feedbackschlaufe: Sammeln Sie über die Spenden-Plattform und auf Social Media laufend Feedbacks zum Projekt und passen Sie bei Bedarf die Projektbeschreibung an.
- Nachbearbeitung: Falls Sie das Projekt erfolgreich finanzieren konnten, gilt es, dies zu kommunizieren und sich bei allen Unterstützern zu bedanken. Entweder mit einem kleinen Geschenk, oder falls nicht vorgesehen, zumindest mit einem möglichst individuellen Dankeschön-Text. Falls das Projekt nicht finanziert werden konnte, gilt es herauszufinden, woran es lag und wie man es beim nächsten Versuch besser machen kann.
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Mit Hilfe von 37 Crowdfunding-Plattformen können Fundraiser in der Schweiz Gelder für gemeinnützige und kommerzielle Projekte sammeln. Fundraiso.ch lichtet den Crowdfunding-Dschungel und sagt, was es bei der Auswahl alles zu beachten gilt.
Das Projekt Mini-Restaurant auf Rädern von Annika Berger hat auf der Crowdfunding-Plattform Crowdify.ch bereits über 28’000 Franken Spenden erhalten. Doch wie hat die 44-jährige LKW-Fahrerin aus Pfäffikon ZH ihre Spenden-Plattform ausgewählt? Annika Berger sagt: «Ich hatte noch aus der Werbung den alten Namen von Crowdify – 100 days – im Kopf. Ich habe mich dann einfach für Crowdify entschieden». Auf einen Vergleich mit anderen Plattformen hat Annika Berger verzichtet.
Plattformwahl nicht dem Zufall überlassen
Auch wenn die Hobby-Fundraiserin mit ihrem Fundraising-Projekt auf Crowdify erfolgreich ist, sollte jede(r) FundraiserIn eine in Frage kommende Plattform vorgängig auf Herz und Nieren prüfen (siehe Kasten unten). Doch welche Plattformen gibt es überhaupt in der Schweiz? Gemäss Crowdfunding-Monitor Schweiz 2019 der Hochschule Luzern (HSL) gab es im Jahr 2018 insgesamt 37 Crowdfunding-Plattformen mit Schweizer Sitz. Zu den grössten Spendenplattformen zählen: Crowdify.ch, Cause direct, fundeego, funders, GivenGain, I believe in you, I care for you, Indiegogo, Kickstarter, Lokalhelden.ch, Progettiamo, ProjektStarter und Wemakeit. Doch welche Plattform eignet sich für Ihr Projekt? Diese Frage kann nur ein seriöser Plattform-Vergleich beantworten. Fakt ist: Jede Plattform hat ihre Vor- und Nachteile – und oft auch hinderliche inhaltliche, zeitliche, finanzielle, technische und juristische Beschränkungen.
Crowdfunding: Unterschiede bei Gebühren und Laufzeiten
Ein Beispiel: Bei Crowdify zahlt ein Nutzer für eine erfolgreiche Kampagne 9 oder 11 Prozent Bearbeitungsgebühren von den erhaltenen Spenden. Auf der Raiffeisen-Plattform Lokalhelden.ch entfallen solche hohen Kosten. Ein weiterer Knackpunkt ist oft die Laufzeit: Eine Crowdify-Kampagne ist zum Beispiel auf 100 Tage beschränkt. Das kann ein Vorteil sein, um bei potenziellen Spendern einen gewissen Zeitdruck zu erzeugen. Für mehrjährige Projekte ist diese «kurze» Zeitspanne aber allenfalls ein Nachteil.
Reichweiten und Nutzerzahlen prüfen
Ein Blick auf ausländische Spendenplattformen kann sich zudem lohnen: Auf der US-Plattform Gofundme.com waren zum Beispiel bereits mehr als 50 Millionen Menschen aktiv und haben über 5 Milliarden US-Dollar für Kampagnen gespendet. Diese Plattform ist in Deutsch verfügbar und bietet eine grosse Reichweite. Eine Spendenkampagne kann hier auch ohne Zeitlimit aufgeschaltet werden. Es gibt somit gute Gründe, Plattformen vor einer definitiven Auswahl mit dem eigenen, individuellen Anforderungskatalog im Detail zu prüfen.
Bernhard Bircher-Suits, FundCom AG
So wählen Sie die «richtige» Crowdfunding-Plattform aus
- Anforderungskatalog: Überlegen Sie, was die eingesetzte Spendenplattform alles können muss, damit Ihr Projekt erfolgreich wird. Erstellen Sie dazu einen detaillierten Anforderungskatalog.
- Plattform-Ausrichtung: Je nach Projekt gilt es eine thematisch passende Plattform zu finden. Einige Crowdfunding-Plattformen sind eher für Non-Profit-Organisationen geeignet, andere eher für Unternehmen oder Privatpersonen. Einige haben Sport oder Kultur zum Thema, andere fokussieren eher auf karitative Projekte.
- Wo ist meine Crowd? Es ist wichtig, dass Sie möglichst viel über Ihre Zielgruppe bzw. Ihre potenziellen Unterstützer wissen. Jede Plattform spricht einen bestimmten Typus Mensch an. Prüfen Sie, ob sich Ihre potenziellen Unterstützer auf Ihren favorisierten Plattformen aufhalten und dort auch effektiv Spenden tätigen.
- Multimedia und Social Media-Kanäle: Prüfen Sie, welche Medien (Bilder, Grafiken, Videos, etc.) und welche Social Media-Kanäle für ein Projektbeschrieb eingesetzt werden können.
- Bedienung und Hilfestellungen: Klären Sie, ob die Plattform Hilfstexte und Anleitungen anbietet und einfach und schnell zu bedienen ist.
- Eingenommene Spendensumme: Klären Sie nach Möglichkeit, wie hoch die erzielten Spenden in Ihrem Themenbereich auf der Plattform waren.
- Nutzungsbedingungen: Prüfen Sie den Vertrag bzw. die Nutzungsbedingungen der Plattform im Detail. Wer gegen Nutzungsbedingungen verstösst, kann von der Plattform ausgeschlossen werden.
- Support: Bietet die Plattform einen technischen Support und ist der Support kostenlos oder bezahlpflichtig? Über welche Kanäle (Telefon, Mail, etc.) kann man die Plattform erreichen?
- Datenschutz und Adressen: Prüfen Sie im Detail, was mit denen von Ihnen benutzten Adressen auf der Plattform geschieht. Hält sich die Plattform an die in der Schweiz und der EU geltenden Datenschutz-Vorschriften?
- Marketing-Unterstützung: Prüfen Sie, welche Marketing-Hilfsmittel die Plattform kostenlos oder gegen Bezahlung anbietet.
- Reichweite: Wie viele SpenderInnen können Sie mit Ihrem Projekt auf der Plattform theoretisch erreichen?
- Sprachen: Deckt die Plattform die von Ihnen benötigten Sprachen ab?
- Zahlungsmöglichkeiten: Prüfen Sie, ob alle für Sie wichtigen Zahlungsmöglichkeiten auf der Plattform verfügbar sind.
- Spendenbescheinigung: Bietet die Plattform Unterstützung bei der Erstellung von Spendenbescheinigungen?
- Kampagnendauer: Gibt es auf der Plattform zeitliche Vorgaben für Projektfinanzierungen?
- Gebühren: Die Gebühren liegen in der Schweiz gemäss Crowdfunding-Monitor Schweiz 2019 zwischen null und 12 Prozent des gesammelten Betrags. Lokalhelden.ch und Progettiamo erheben keine Gebühren. Hinzu kommen in der Regel Transaktionsgebühren für Zahlungen.
Dieser Artikel ist am 19.02.2020 auf Fundraiso.ch erschienen.
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Non-Profit-Organisationen, die über Social Media-Kanäle und Websites Spenden akquirieren und Personendaten gewinnen, müssen bereits diverse Datenschutz-Regeln beachten. In der Schweiz kommt es bald zu einer Verschärfung des Datenschutzes.
Im Rahmen des europäischen Datenschutztags vom 28. Januar 2020 plädierten die Datenschützer von Bund und Kantonen für einen besseren Schutz der Privatsphäre. Und sie machten Druck aufs Bundesparlament: Die seit 2017 laufende Revision des Schweizer Datenschutzgesetzes müsse in der kommenden Märzsession endlich über die Bühne.
Annäherung an EU-Datenschutz-Grundverordnung ist Pflicht
Aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtungen muss die Schweiz die Datenschutzkonvention des Europarates erfüllen. Sie erfordert eine Orientierung an der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Eine Annäherung des Schweizer Datenschutzes ist wichtig, damit die Europäische Union die Schweiz weiterhin als Drittstaat mit einem angemessenen Datenschutzniveau anerkennt. Nur so bleibt die grenzüberschreitende Datenübermittlung ohne zusätzliche Vorkehrungen möglich. Das überarbeitete Datenschutzgesetz der Schweiz wird sich daher stark an der europäischen DSGVO und deren Prinzipien orientieren. Der Schutz des Individuums wird in der Schweiz voraussichtlich aber nicht so umfassend ausfallen.
Strafen gegen Verantwortliche bis zu 250 000 Franken
Gewisse Verfehlungen im Datenschutz sollen in der Schweiz neu mit Bussen bis zu 250’000 Franken bestraft werden können. Diese sind persönlich, d.h. gebüsst werden die in den Organisationen verantwortlichen Personen und nicht wie unter der DSGVO die Organisationen. Bei Vereinen ist das in der Regel der Vereinsvorstand oder bei Stiftungen der Stiftungsrat. Soweit eine Schweizer Organisation sich auf den EWR-Raum ausrichtet, kann es sinnvoll sein, zusätzlich zur schweizerischen Datenschutzverordnung auch die strengeren und weitergehenderen Regeln der EU zu befolgen.
Klare Verantwortlichkeiten und Pflichtenhefte sind zentral
Wichtig: Die Verantwortlichkeiten im Datenschutz müssen klar geregelt sein mit entsprechenden Pflichtenheften. Interne und externe Ressourcen für den Datenschutz müssen budgetiert werden. Es gilt zudem, entsprechende Schutzmassnahmen zu treffen und regelmässig über den Datenschutz zu rapportieren und Empfehlungen umzusetzen. Verletzungen der Datensicherheit sind so rasch als möglich dem EDÖB zu melden. Auskunfts- und Löschbegehren müssen in der Regel innert Monatsfrist erledigt werden. Mitarbeitende müssen zum Thema Datenschutz regelmässig geschult werden. Auf das neu vorgeschriebene Inventar der Datenbearbeitungen werden erfahrungsgemäss selbst kleine und einfach überblickbare Organisationen nicht verzichten können. Zudem wird die Pflicht zur Information der betroffenen Personen deutlich ausgebaut.
Datenschutz auch auf Online-Netzwerken befolgen
Online-Netzwerke wie Linkedin, Facebook, Instagram, aber auch Websites registrieren in der Regel jeden Klick, welcher ein Benutzer tätigt. Das bedeutet, dass diese Netzwerke bzw. Organisationen wissen, wer sich für was interessiert. Diese Informationen verkaufen sie zum Teil an Werbefirmen. Fundraiser, die eine Social Media-Plattform nutzen, sollten sich bewusst sein, dass sie mitverantwortlich für die mit einem Spendenaufruf auf diesen Plattformen erhobenen Daten sein können. Laut dem Schweizer IT-Juristen und Datenschutzexperten David Rosenthal ist einer der wichtigsten Punkte, dass die Benutzer laut dem neuen Schweizer Datenschutzgesetz darüber informiert werden müssen, ob anhand ihrer Angaben und Social-Media-Tätigkeiten, Profile über sie erstellt werden, durch wen und wie, damit sie entscheiden können, ob sie das wollen.
Zurückhaltung bei Amnesty International Schweiz
Beat Gerber von Amnesty International Schweiz kritisiert den Datenschutz auf Social Media-Plattformen: «Wir von Amnesty International Schweiz sind aus Datenschutzgründen beim Social-Marketing und Fundraising allgemein sehr zurückhaltend und nutzen die entsprechenden Möglichkeiten nicht umfassend. So setzen wir zum Beispiel keine Tracking-Pixel ein und werden neue Spendenfunktionen sorgfältig analysieren, bevor wir eine Verwendung in Erwägung ziehen.»
Beim Monitoring des Nutzerverhaltens Grenzen setzen
Der Eidgenössische Datenschutz und Öffentlichkeitsbeauftragte sagt, dass beim Social Media-Monitoring gewisse Grenzen zu respektieren sind und nicht alles umgesetzt werden darf, was technisch möglich ist. Es ist eine Beschränkung auf die Analyse von öffentlichen Meinungen und Kommentaren vorzunehmen, um Trends und Entwicklungen aufspüren zu können. Auf eine Analyse oder Speicherung von personenbezogenen Daten ist zu verzichten.
Publikation auf Fundraiso.ch; Autor: Bernhard Bircher-Suits, FundCom
Tipps zum Datenschutz auf Websites und Social Media-Plattformen
- Organisationen orientieren sich mit Vorteil nicht nur an der Schweizerischen, sondern auch an der EU-Datenschutz-Grundverordnung.
- Alle Verfahren, welche Personendaten enthalten, sollten in einer Organisation bekannt und in den Grundzügen dokumentiert sein.
- Bei der Erfassung von Informationen mittels Social Media-Monitoring kommt es unweigerlich zur Bearbeitung von Personendaten. Diese ist jedoch auf das für die Auswertungszwecke nötige Minimum zu beschränken und so rasch wie möglich zu löschen oder zu anonymisieren.
- Die Resultate des Monitorings dürfen keine Rückschlüsse auf einzelne Personen mehr erlauben.
- Nichtöffentliche Daten aus geschlossenen Benutzergruppen resp. Freundeskreisen dürfen nicht einbezogen werden.
- Die Mitglieder von Social Media-Plattformen müssen darüber informiert werden, dass Monitoring-Tools eingesetzt bzw. Daten über sie erhoben werden, wie und von wem.
- Monitoring-Möglichkeiten nur einsetzen, wenn sie nachweislich DSGVO-konform sind.
- Fundraiser auf Social Media-Plattformen tragen eine Mitverantwortung für die Einhaltung der Datenschutzverordnung bzw. an den von den Online-Plattformen erhobenen Nutzerdaten.
- Auf eigenen Social Media-Auftritten sollten die Datenschutzrichtlinien der eigenen Organisation verlinkt sein.
- Beim Einsatz von Cookies, die nicht zwingend nötig sind (z.B. zwecks Tracking), sollte geprüft werden, ob eine Einwilligung der Benutzer nötig ist; informiert werden muss auf jeden Fall, inkl. Angaben zur Lebensdauer des Cookie und von wem es ggf. stammt.
- Auf swissfundraising.org finden Swissfundraising-Mitglieder ein Praxishandbuch zum Thema «Datenschutz im Fundraising».
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Spendenkampagnen auf Facebook funktionieren in der Schweiz auch ohne offiziellen Spenden-Button. Es gilt aber einige Punkte zu beachten.
Seit dem Start von Fundraising-Kampagnen auf Facebook im Jahr 2015 hat das US-Unternehmen weltweit über zwei Milliarden US-Dollar an Spenden vermittelt. Eine Milliarde US-Dollar kam allein mit Geburtstags-Aktionen zustande. Das heisst: Menschen widmen ihren Geburtstag einer gemeinnützigen Organisation und sammeln zusammen mit Freunden und Familien Geld für ein Anliegen («Peer-to-Peer-Fundraising»). Auch Stiftungen sammeln mit Erfolg: So hat die ALS-Foundation mit Facebook-Kampagnen über 5 Millionen US-Dollar eingenommen. Facebook birgt trotz sinkender Nutzerzahlen auch in der Schweiz noch Spendenpotential. Grund: Auf der Plattform tummelt sich ein vornehmlich älteres, spendenaffines Publikum. Im Juni 2019 haben sich gemäss Bernet-Blog rund 3.61 Millionen Menschen auf Facebook eingeloggt. Über ein Viertel dieser Personen war über 50 Jahre alt.
Facebook-Spendenbutton in der Schweiz in der Testphase
Für Schweizer Non-Profit-Organisationen ist der praktische «Spenden-Button» von Facebook immer noch nicht verfügbar (siehe Artikel). Über diesen Button können Facebook-Nutzer direkt an eine registrierte Organisation spenden. Gemäss Fabian Emmenegger von «Save the Children Schweiz», durfte die Kinderrechtsorganisation den Facebook-Spendenbutton zumindest während der Test-Phase prüfen. Die Organisation «habe positive Erfahrungen» damit gemacht. Gemeinnützige Organisationen in der Schweiz können bis auf weiteres auf den «Mehr dazu» Button setzen. Ein Klick darauf führt direkt zum Spendenformular der Organisation. «Save the Children Schweiz» wirbt auf diese Weise auf Facebook für SMS-Kleinspenden am internationalen Menschenrechtstag. Interessierte werden von Facebook auf http://www.savethechildren.ch/weihnachtspulli weiter geleitet.
Schwache Beziehungen auf Facebook sind ein Hindernis
Der Haken beim Fundraising mit Facebook: Menschen pflegen auf Facebook in der Regel vor allem «schwache Beziehungen». Das zeigt eine soziologische Studie von Bernadette Kneidinger. Spenden, wie alle Geldtransaktionen, setzen aber «starke» Beziehungen voraus. Fundraising-Experte Kai Fischer von Mission-Based Consulting in Hamburg, sieht daher vor allem bei «Zielgruppen ein Spendenpotential, welche aus irgendwelchen Gründen «starke Beziehungen» über Facebook bilden.» Wer seine Fangemeinde auf Facebook professionell betreut und einige Tipps befolgt (siehe Kasten), kann auch ohne Spendenbutton erfolgreich Spenden und neue Kontakte generieren.
Autor: Bernhard Bircher-Suits, FundCom
Tipps zu Spendenaktionen auf Facebook
- Bevor eine Organisation auf Facebook um Spenden bittet, muss sie eine treue, «starke» Fangemeinde aufbauen.
- Potenzielle Spendende muss eine Organisation in klaren Worten um eine Spende bitten.
- Menschen haben ein grosses Herz, aber wenig Zeit. Auf Facebook geteilte Spendenformulare müssen eine rasche Spende ermöglichen. Weniger ist mehr.
- Visuell orientiertes Storytelling über «Helden» öffnet auch auf Facebook Herzen und Brieftaschen.
- Emotionale Appelle lassen sich über Video-Inhalte am Besten transportieren.
- Jede Facebook-Spendenaktion sollte eine klare Handlungsaufforderung (Call-to-Action) beinhalten bzw. eine kurzfristige Spenden-Deadline sowie ein klares Spendenziel.
- Bedanken Sie sich für jede Spende.
- Bei der Facebook-Kommunikation gelten folgende Leitsätze: Transparenz, Integrität, Respekt, Fairness und Wahrung des Datenschutzes.
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