In der Schweiz gilt ein neues Erbrecht – das sind die wichtigsten Änderungen

Unterschrift

Seit dem 1. Januar 2023 ist eine neue Fassung des Schweizer Erbrechts in Kraft. Erblasserinnen und Erblasser erhalten damit mehr Spielraum, um über ihren Nachlass zu bestimmen.

Autoren: Bernhard Bircher-Suits & Agustina Balmer, Publikation in der NZZ am 03.01.2023

In der Schweiz haben in den letzten drei Jahren die Scheidungen zugenommen. Das belegen Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BfS). Die Zahl stieg von insgesamt 16 885 Scheidungen im Jahr 2019 auf 17 159 im Corona-Jahr 2021. Weit verbreitet sind in der Schweiz nicht nur Scheidungen, sondern auch Zweit- und Drittehen sowie das Zusammenleben ohne Trauschein. Gemäss BfS leben bereits in jedem zehnten Schweizer Haushalt die Eltern im Konkubinat zusammen. Doch obwohl die «wilde Ehe» zunehmend an Bedeutung gewonnen hat, ist diese Form des Zusammenlebens rechtlich nach wie vor nicht explizit geregelt. Fakt ist: Im Konkubinat hat die Partnerin oder der Partner ohne entsprechendes Testament keinerlei Erbanspruch.

Das Parlament hat darum Ende 2020 die Revision des über hundert Jahre alten Erbrechts verabschiedet. Heutige Beziehungs- und Lebensformen sollen besser berücksichtigt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Mai 2021 entschieden, das revidierte Erbrecht auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen.

Doch welche Gesetzesregelung gilt ab wann? Dabei ist der Zeitpunkt des Todes entscheidend. Wenn eine Person vor dem 1. Januar 2023 gestorben ist, gilt das bisherige Erbrecht. Wenn sie aber am oder nach dem 1. Januar 2023 stirbt, gilt das revidierte Erbrecht. Der Zeitpunkt der Nachlassregelung spielt dabei keine Rolle. Bisherige Erbverträge und Testamente bleiben auch im neuen Jahr weiterhin gültig.

Was bleibt gleich, und was ändert sich?

Im Erbrecht sind gesetzliche Pflichtteile festgehalten, auf die die Ehepartnerin bzw. der Ehepartner und die Nachkommen sowie die Eltern des Verstorbenen Anspruch haben. Konkubinatspartnerinnen und -partner haben hingegen keinen gesetzlichen Anspruch auf das Erbe. Aufgrund der Pflichtteile ist der Teil des Erbes, über den die Hinterlassenden frei verfügen können, eingeschränkt.

Diese Anteile – und somit auch die frei verfügbare Quote – werden nun aber neu verteilt. Der Pflichtteil der Eltern entfällt mit der Revision ganz (siehe Grafiken unten). Jener des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin und des eingetragenen Partners bleibt dagegen unverändert.

Konkubinatspartnerinnen und -partner sowie Stiefkinder können dank der neuen Zuteilung der frei verfügbaren Quote einfacher begünstigt werden.

Pflichtteil für Nachkommen
Pflichtteil mit Nachkommen und Ehepartner
Pflichtteil Eltern
Hilfswerke können einfach begünstigt werden

Die drei Beispiele zeigen: Eltern und Kinder haben im neuen Erbrecht tiefere Pflichtteile, und die frei verfügbare Quote steigt. Dank höherer freier Quote können in Zukunft auch gemeinnützige Hilfswerke stärker berücksichtigt werden.

Fabian Füllemann, Rechtsanwalt aus Winterthur, sagt dazu: «Meiner Meinung nach sollten Erbschaftshinterlassende Hilfswerke im Testament besser nicht als Erben einsetzen, sondern ihnen ein Legat vermachen. Erben haften nämlich auch für die Schulden der Erbschaftshinterlassenden.» Durch ein Legat werden Begünstigte nicht Teil der Erbgemeinschaft. Sie erhalten einen bestimmten Gegenstand, einen festen Betrag oder einen Prozentanteil des Erbes.

Kein Pflichtteil bei Scheidungsverfahren

Eine weitere neue Regelung gilt bei Ehepaaren in Scheidung: Bisher hatte die Ehepartnerin bzw. der Ehepartner Anspruch auf den Pflichtteil, bis die Scheidung rechtskräftig ist. Seit dem 1. Januar 2023 gilt: Wenn eine Ehepartnerin oder ein Ehepartner während eines laufenden Scheidungsverfahrens stirbt, wird der Pflichtteilschutz aufgehoben. Neu kann mit einem Testament die Ehepartnerin oder der Ehepartner bei einem rechtshängigen Scheidungsverfahren vollständig enterbt werden.

Schenkungen sind anfechtbar

Das Recht wird auch bei Schenkungen nach Abschluss eines Erbvertrags angepasst. Bisher galt nach Abschluss eines Erbvertrages Schenkungsfreiheit. Das heisst: Schenkungen, die an Dritte gemacht werden, nachdem ein Erbvertrag abgeschlossen worden ist, sind grundsätzlich zulässig. Neu gilt im Gesetz das Schenkungsverbot: Alle Schenkungen nach Abschluss eines Erbvertrages sind grundsätzlich anfechtbar – eine Ausnahme sind Gelegenheitsgeschenke. Wenn Schenkungen aber trotzdem zulässig sein sollen, muss es die Person, die die Erbschaft hinterlässt, im Erbvertrag explizit erwähnen.

Müssen Testament und Erbvertrag angepasst werden?

Die Erbrechtsrevision ist eine gute Gelegenheit, um Erbverträge und Testamente zu überprüfen. Der Rechtsanwalt Fabian Füllemann sagt: «Wenn bereits ein Testament oder ein Erbvertrag errichtet wurde, sollte man überprüfen, ob sich diese weiterhin wie geplant umsetzen lassen. Generell ist es ratsam, diese Gesetzesrevision als Anlass zu nutzen, sich frühzeitig mit dem eigenen Nachlass auseinanderzusetzen.»

Sarah Wagner, Nachlassexpertin beim VZ Vermögenszentrum in Zürich, sagt dazu: «Grundsätzlich werden sich wohl vermehrt im Hinblick auf die revidierten Bestimmungen Auslegungsfragen ergeben. Als Beispiel: Wollte der Erblasser, dass seinem Kind effektiv 3/8 des Nachlasses zukommen?»

Um solche Anfechtungen zu vermeiden, sollte man beim Verfassen von erbrechtlichen Regelungen genau auf Formulierungen achten. Sarah Wagner empfiehlt: «Erbschaftshinterlassende sollten bestehende erbrechtliche Regelungen, in welchen fixe Quoten zugewiesen werden, überprüfen.» Aufpassen sollte man zudem bei Ausdrücken wie: «Meine Ehefrau erhält die frei verfügbare Quote und mein Sohn den Pflichtteil.» Klarer wäre eine Formulierung wie: «Meine Ehefrau möchte ich so weit wie möglich begünstigen und meinen Sohn mit dem Pflichtteil, der zum Zeitpunkt meines Todes gilt.»

Tipps zum Testament

Formvorschriften und Testamentsarten: Es gibt drei verschiedene Arten, ein gültiges Testament zu verfassen: Das eigenhändige Testament muss von der erbschaftshinterlassenden Person selber von Anfang bis Schluss von Hand geschrieben sein und braucht die Angabe von Jahr, Monat, Tag der Erstellung und die eigenhändige Unterschrift.

Die sicherste Art ist die öffentliche Beurkundung: Die Erblasserin bzw. der Erblasser begibt sich zu einer Urkundsperson und teilt dort unter Mitwirkung von zwei Zeugen ihren bzw. seinen Willen mit. Dieser wird auf einer Urkunde festgehalten, datiert und mit einer Unterschrift der Beteiligten bestätigt. Die dritte Art ist lediglich eine Notlösung, dabei wird der letzte Wille vor zwei Zeugen mündlich mitgeteilt.

Inhalt: Inhaltlich sind Erbschaftshinterlassende durch die Pflichtteile eingeschränkt. Die Pflichtteile können nur in zwei Fällen unterschritten werden: durch eine Enterbung aus besonderen und schwerwiegenden Gründen oder durch Abschluss eines Erbvertrags mit der pflichtteilberechtigten Person, die ihre Zustimmung zur Unterschreitung gibt. Wünsche können ebenfalls im Testament aufgenommen werden. Diese sind jedoch ausschliesslich Wünsche und rechtlich nicht durchsetzbar.

Testament regelmässig prüfen: Das Testament sollte alle drei bis fünf Jahre überprüft werden. Beziehungen und Meinungen verändern sich mit der Zeit. Es sollte immer dem aktuellen Willen entsprechen.

Korrekturen im Testament: Jede Korrektur in einem Testament sollte mit Datum und Unterschrift versehen werden. Vorsicht: Bei grösseren Korrekturen lohnt es sich, das Testament neu zu schreiben. Somit werden falsche Interpretationen vermieden. Wenn der Erblasser oder die Erblasserin das Testament neu schreibt, muss festgehalten werden, dass frühere Testamente aufgehoben werden.

Widerruf: Erbschaftshinterlassende können das Testament jederzeit widerrufen. Das kann auf drei Arten geschehen: Sie können formal erklären, dass das Testament nicht mehr gelten soll. Dabei müssen die Formvorschriften eingehalten werden. Eine weitere Möglichkeit ist, ein neues Testament zu verfassen. Dabei verliert das alte Testament an Gültigkeit. Die letzte Variante ist, das Testament zu vernichten. Dafür kann man es zerreissen, durchstreichen, ausradieren, verbrennen oder wegwerfen.

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In Deutschland leben Schweizer Rentner zum Tiefpreis

Immer mehr Schweizer Rentner verbringen ihren Ruhestand in Deutschland. Die Wohn- und Lebenshaltungskosten sind dort tiefer, der Franken ist stark – und es gibt keine Vermögenssteuer. Je nach Konstellation lohnt sich der Umzug auch für Erwerbstätige.

Autor: Bernhard Bircher-Suits
30.11.2022

Gemäss der langjährigen Untersuchung «Einkaufstourismus» der Universität St. Gallen geht dieser langsam zurück. Der Schweizer Detailhandel verlor im Jahr 2017 durch den Einkaufstourismus 9 Milliarden Franken – im laufenden Jahr sind es noch 8,43 Milliarden. Zwar legte der Online-Einkaufstourismus deutlich zu, jedoch war der Rückgang in stationären Geschäften im Ausland deutlich grösser. Pro Einkauf geben Schweizerinnen und Schweizer im Schnitt 216 Franken in ausländischen Geschäften aus. Das sind durchschnittlich 30 Franken weniger als noch vor fünf Jahren.

Auswanderungsdestination Deutschland

Viele Schweizerinnen und Schweizer kaufen immer noch gerne in Deutschland ein, auch weil es dank dem starken Franken nun noch günstiger ist. Tausende ziehen gleich ganz ins Nachbarland. Gemäss dem Bundesamt für Statistik (BfS) ist Deutschland für Schweizer nach Frankreich die beliebteste Auswanderungsdestination. Im Jahr 2021 lebten 96 600 Schweizerinnen und Schweizer in Deutschland.

Wie die Auslandschweizer-Statistik des BfS zeigt, wohnten Ende 2021 rund 20 000 Schweizer Rentenbezüger in Deutschland – im Jahr 2019 waren es noch 19 000. Doch diese Zahlen sind mit Vorsicht zu geniessen. Sie umfassen nicht zwingend alle Schweizer Staatsangehörigen. Schliesslich lassen sich nicht alle als Auslandschweizerin beziehungsweise Auslandschweizer in der Schweiz registrieren. Die offizielle Schweizer Statistik ist daher ungenau.

Kredit für Hausbau in Deutschland: «Möglich, aber schwierig»

Die pensionierte Logopädin Ursula und der ehemalige Unternehmer Hans-Ulrich K. sind ein Beispiel für Schweizer, die in Deutschland ihren Lebensabend verbringen. Das Ehepaar kaufte im Jahr 2012 in der deutschen Grenzgemeinde Dettighofen 1250 Quadratmeter Bauland für 95 000 Euro. Damals waren das 152 000 Franken. Hier liessen sie ein Haus für rund 1 Million Euro bauen.

Hans-Ulrich K. sagt: «In unserem früheren Wohnort Boppelsen (ZH) lag der Quadratmeterpreis damals bei 1200 Franken. In Dettighofen zahlten wir umgerechnet 122 Franken.» Schweizern ist es erlaubt, in EU-Staaten Immobilien zu erwerben. Doch Schweizer Banken finanzieren keine Immobilien im Ausland. Das Ehepaar musste sein Haus in Boppelsen daher verkaufen, um das neue Heim in Dettighofen zu finanzieren. Nach Abzug der Hypothek blieben vom Verkaufsertrag von 1,35 Millionen Franken noch 630 000 Franken.

Mit dem ausbezahlten Pensionskassenkapital und dem Verkauf von Land brachten sie fast genug Eigenmittel für den Hausbau zusammen. «Da wir ins Ausland zogen, erhielten wir keinen Steueraufschub für den erneuten Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum», sagt K. Sie mussten der Gemeinde Boppelsen daher 100 000 Franken Grundstückgewinnsteuern abliefern.

Für den Hausbau erhielten sie ein Darlehen von 120 000 Euro von der deutschen Volksbank Hochrhein – keine Selbstverständlichkeit. Deutsche Kreditgeber sind zurückhaltend mit der Vergabe von Krediten an Schweizer Rentenbezüger.

Im Juli 2014 zogen Hans-Ulrich K. und Ursula K. ins fertige Haus ein. Dettighofen hat 1157 Einwohner, ein paar Dutzend davon haben einen Schweizer Pass. Nach der amtlichen Prüfung seiner Finanzen und Versicherungen erhielt das Ehepaar K. eine Aufenthaltsbewilligung für fünf Jahre. Hans-Ulrich K. erhält seit 2010 eine AHV-Rente. Auslandschweizer haben indessen keinen Anspruch auf weitere Leistungen wie Hilflosenentschädigung, Hilfsmittel oder Ergänzungsleistungen.

Die AHV-Rente von Herrn und Frau K. beträgt 3550 Franken. Dazu kommen 1500 Franken Pensionskassenrente. In der Schweiz würden sie mit rund 5000 Franken pro Monat «nicht weit kommen», sagt er. In Deutschland hingegen kommen sie mit den umgerechnet 4500 Euro pro Monat «gut über die Runden». Dies auch deshalb, weil die Lebenshaltungskosten dort deutlich geringer sind als in der Schweiz. Zum Vergleich: Eine Durchschnittsrente für ein deutsches Rentnerpaar beträgt nur rund 2200 Euro pro Monat.

Krankenversicherung bleibt in der Schweiz

Schweizer Rentenbezügerinnen und -bezüger, die nur von der Schweiz eine Rente beziehen und in die EU übersiedeln, bleiben grundsätzlich obligatorisch bei der Krankenkasse in der Schweiz gegen Unfall und Krankheit versichert. Sie können sich entweder in Deutschland oder in der Schweiz behandeln lassen.

Die Schweizer Unternehmerin und Grenzgängerin Sonja Jasper-Venema (53) lebt ebenfalls in der deutschen Grenzgemeinde Dettighofen. «Wir haben als Krankenkasse die Sympany und das sogenannte Grenzgänger-Modell. Das heisst: Wir können sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland zum Arzt», sagt sie. «Unser Tarif scheint günstiger zu sein, als wenn wir in Zürich wohnen würden.» In der Schweiz würde sie jedoch auch Selbstbehalt und Franchise zahlen. Wenn sie in Deutschland zum Arzt gehe, müsse sie je nach Arzt noch eine Zuzahlung leisten – wie die Deutschen auch.

Steuer auf Eigenmietwert und Vermögenssteuer entfallen

Mit einem definitiven Wegzug aus der Schweiz werden das Einkommen und das Vermögen im Ausland steuerpflichtig. Zwischen der Schweiz und jedem EU-Land be­stehen Doppelbesteuerungsabkommen. Die Besteuerung richtet sich nach dem jeweiligen Abkommen. Worüber sich Rentner wie auch Berufstätige freuen: In Deutschland muss man auf das eigene Haus keinen Eigenmietwert als fiktives Einkommen versteuern. Den Zins von Herrn und Frau K. für ihre restlichen Hypothekarschulden von 70 000 Euro kann das Paar umgekehrt nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen. Deutschland kennt keine Vermögenssteuer mehr. Sie müssen also den Wert ihres Hauses nicht versteuern.

Die Unternehmerin Sonja Jasper-Venema lebt seit 1997 in Dettighofen, 500 Meter von der Schweizer Grenze entfernt. Ihr verstorbener Ehemann war deutscher Staatsbürger. Jasper hat einen Schweizer Pass. Ihre zwei Söhne, 17 und 20 Jahre alt, sind Doppelbürger. Ihre Entscheidung, nach Deutschland zu ziehen, traf sie gemeinsam mit ihrem Ehemann. «Hier konnten wir uns ein Haus mit Umschwung leisten.» Jasper-Venema betreibt eine Kommanditgesellschaft mit Steuersitz in Zürich. Sie sagt: «Steuerlich ist die Kommanditgesellschaft interessant, weil mein gesamtes Einkommen in Zürich versteuert wird. Bei einer AG oder GmbH hätte ich einen Lohnausweis, würde in der Schweiz Quellensteuer zahlen und wäre in Deutschland voll einkommenssteuerpflichtig. Mit dem höheren Steuersatz in Deutschland würde ich deutlich mehr bezahlen.»

In Deutschland gebe es zudem keine Vermögenssteuer, sagt Jasper-Venema. In der Schweiz müsse sie jedoch das Haus und das Vermögen deklarieren und versteuern. «Ich mache eine Steuererklärung in Zürich und eine separat für Deutschland. In Deutschland muss ich aber die Einnahmen aus der Photovoltaikanlage auf meinem Haus deklarieren. Ich muss auch Pensionskassen-Einkäufe und Einzahlungen in die dritte Säule in Deutschland deklarieren.»

Wie sieht es beim Ehepaar K. aus? Sie zahlen mit rund 8000 Euro Steuern pro Jahr doppelt so viel wie früher im steuergünstigen Boppelsen. Schweizer AHV- und Pensionskassenrenten werden in Deutschland zwar nicht zu 100 Prozent besteuert. Bei Herrn und Frau K. unterliegen 60 Prozent der Einkommenssteuer. Der Umzug hat sich für das Ehepaar trotzdem finanziell gelohnt. Hans-Ulrich K. sagt rückblickend: «Wir würden wieder nach Deutschland ziehen. Schweizer Rentenbezügern empfehlen wir eine Ansiedlung in der Grenzregion. Hier ticken die Leute etwa gleich wie die Schweizer.» Egal ob Rentenbezüger oder Werktätige, alle profitieren von den tieferen Lebenshaltungskosten. Wer als Angestellter jedoch in der Schweiz gut verdient, wird in Deutschland mit hohen Einkommenssteuern belastet.

Umzug nach Deutschland: Das sollten Auswanderungswillige wissen

Aufenthaltsgenehmigung: In EU-Staaten erhalten Schweizer Rentenbezüger eine Aufenthaltserlaubnis für mindestens fünf Jahre. Sie müssen nachweisen, dass sie über genügend Mittel verfügen und keine Sozialhilfe beanspruchen. Zudem benötigen sie einen Krankenversicherungsschutz.

Lebenshaltungskosten: Tiefe Preise und der starke Franken machen das Leben in Deutschland attraktiv. Wechselkursverhältnisse können sich aber ändern.

AHV und Pensionskasse: Für die Auszahlung von AHV/IV-Renten ins Ausland ist die Schweizerische Ausgleichskasse beziehungsweise die IV-Stelle für Versicherte im Ausland zuständig. Ein AHV-Leistungsbezüger kann seine Rente auf ein Konto in der Schweiz oder im Ausland auszahlen lassen. Pensionskassen verlangen meist ein Schweizer Konto.

Versicherungen: Einige Schweizer Krankenkassen bieten eine Krankenversicherung für Personen an, die in einem EU-/Efta-Staat wohnen. Eine Übersicht über diese Prämien bietet das Vergleichsportal Priminfo.ch unter «Prämien EU/Efta». Weitere Informationen zum Thema Krankenversicherung in Deutschland gibt es auf den Websites kvg.org sowie dvka.de.

Steuern: Auf Renten- und Kapitalbezüge der Pensionskasse erhebt die Schweiz in der Regel eine Quellensteuer. Dasselbe gilt für Freizügigkeitsguthaben und Guthaben der dritten Säule. Nach Deutschland ­ausgewanderte Schweizer können die Quellensteuer dank Doppelbesteuerungsabkommen zurückfordern.

Nachlass: Wer im Ausland lebt und dort stirbt, unterliegt normalerweise auch dem dortigen Erbrecht. Schweizer Bürger, die in einem EU-Land leben, können aber testamentarisch verfügen, dass ihr Nachlass nach Schweizer Recht geregelt werden soll.

Steuerberater: Viele Punkte in der Steuererklärung sind für in Deutschland wohnhafte Schweizer nicht verständlich und relativ kompliziert. Fehler in der Steuererklärung sind schnell gemacht und können mithilfe von Steuerberatern vermieden werden. Gut zu wissen: Es gibt Steuerberater, die auf Grenzgänger spezialisiert sind.

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Lighthouse-Magazin 3/2022

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Hypothekarschulden: Abzahlen anstatt verlängern kann sich lohnen

Schweizer Immobilienbesitzer haben im internationalen Vergleich hohe Hypothekarschulden, die sie oftmals nicht begleichen. Ist mit den steigenden Kreditzinsen die Zeit gekommen, die Hypothekarschulden nach Möglichkeit zu reduzieren?

Autor: Bernhard Bircher-Suits
20.11.2022, 07:39 Uhr

Es tönt paradox: Schweizer Privathaushalte haben in Westeuropa sowohl die höchsten Netto-Finanzvermögen als auch die höchsten Schulden. Gemäss der Schweizerischen Nationalbank (SNB) bestehen die finanziellen Verpflichtungen der privaten Haushalte im Wesentlichen aus Hypotheken und Konsumkrediten.

Ende 2020 beliefen sich die finanziellen Verpflichtungen der Haushalte auf insgesamt 934 Milliarden Franken. Ende 2000 lag der Schuldenberg der Schweizer Haushalte noch bei 480 Milliarden Franken. Von den gesamten Kreditverpflichtungen entfielen Ende 2020 95 Prozent auf Hypotheken (Vorjahr: 91 Prozent).

Das Ende der ultratiefen Zinsen

Hypothekar-Schuldner wurden in den letzten zehn Jahren mit tiefen Zinsen «verwöhnt». Im Idealfall haben die Kreditnehmenden in der nun endenden Tiefzinsphase für die Hochzinsphase Reserven gebildet oder das Ersparte für den Abbau ihrer Hypothek eingesetzt. Denn höhere Zinsen schmerzen – je nach individueller Restlaufzeit einer bestehenden Hypothek – früher oder später alle Kreditnehmenden.

Die Hypothekarzinsen sind stark gestiegen. Der Zinsindex der Plattform Hypotheke.ch stand Ende Oktober bei 2,71 Prozent. Vor einem Jahr hatte er noch 1,12 Prozent betragen. Dies zeigt eine deutliche Erhöhung der Finanzierungskosten. Steigt der Index um 0,01 Prozentpunkte, so bedeutet dies, dass sich die Zinskosten einer Hypothek über 800 000 Franken pro Jahr um 80 Franken verteuern. Im vergangenen Jahr hat sich eine solche Hypothek also um 12 720 Franken im Preis erhöht.

Wie sich die Hypothekarzinsen weiterentwickeln, hängt stark von der Geldpolitik der Nationalbanken ab. Bekommen die Zentralbanken die Inflation nicht unter Kontrolle, dürften weitere Leitzinserhöhungen anstehen und damit auch die Hypozinsen weiter steigen. Eine globale Wirtschaftsflaute könnte sie aber auch wieder nach unten drücken oder zumindest ihren Auftrieb dämpfen.

Hypozinsen sind steuerlich absetzbar

Die Zinshöhe spielt bei der Überlegung, ob eine Hypothekarschuld amortisiert beziehungsweise zurückbezahlt werden soll oder nicht, eine wesentliche Rolle. Ein Rechenbeispiel: Zahlt ein Kreditnehmer bei einem Zinssatz von 2,2 Prozent 100 000 Franken der Hypothek an die Bank zurück, spart er pro Jahr 2200 Franken an Zinskosten. Bei einem Zinssatz von 1,2 Prozent sind es lediglich 1200 Franken. Je höher der Zinssatz ist, desto mehr lohnt es sich somit, die Hypothek zu tilgen.

Gut zu wissen: Die Abzahlung einer Hypothek im zweiten Rang ist Pflicht. Im Gegensatz zur zweiten Hypothek ist die Rückzahlung einer ersten Hypothek hingegen freiwillig. Eine Rückzahlung kann bei einer Festhypothek nur nach Laufzeitende ohne teure Strafgebühr – die sogenannte «Vorfälligkeitsentschädigung» – vorgenommen werden.

Dennoch gibt es je nach Ausgangslage gute Gründe, die Hypothek zu amortisieren, sofern ein Kreditnehmer über freies Kapital verfügt. Andere Faktoren sprechen dagegen – wie zum Beispiel die steuerliche Absetzbarkeit von Hypothekarzinsen. Sie ist für viele Kreditnehmende mit ein Grund, Kredite stehen zu lassen.

Renditechancen wegen Amortisierung verpassen

Nutzt ein Wohneigentümer liquide Mittel zur Amortisation der Hypothek, steht dieses Geld nicht für andere, allenfalls gewinnträchtigere Investitionen zur Verfügung. Das ist ebenfalls zu beachten.

Wie viel Rendite jemand mit Wertschriften verpasst, hängt von der persönlichen Risikobereitschaft ab. Eine Annahme: Jemand investiert in risikobehaftete Aktien und erzielt eine jährliche Rendite von drei Prozent. Dann ist diese Rendite in der Regel höher als die Zinsersparnis bei einer Amortisation. In diesem Fall fährt ein Kreditnehmer mit einer Amortisierung schlechter.

Investiert jemand hingegen in sicherere Staatsanleihen oder parkiert sein Geld auf dem Sparkonto, ist die Rendite deutlich weniger hoch. Dann profitiert man stärker von der Zinsersparnis infolge der Amortisation als von der Rendite aus den Investitionen.

Inflation verkleinert die Hypothekarschuld laufend

Der Entscheid zu «Rückzahlung oder nicht?» hängt auch davon ab, wie hoch der offerierte Zins für eine neue Hypothek ist. Ist die Inflation – im Oktober dieses Jahres lag sie bei 3 Prozent – höher als der offerierte Zinssatz, verkleinern sich die Schulden laufend. Solche Kreditnehmer könnten also mit einer Amortisation zuwarten. Hypotheken ohne fixe Laufzeit werden in Zeiten steigender Inflation in der Regel teurer. Dann kann es sich lohnen, das Darlehen zu amortisieren.

Wer vor allem auf Sicherheit setzt und genügend freie Mittel oder grosse Vorsorgeguthaben hat, wählt die Amortisation – ganz nach dem Motto: Lieber schuldenfrei im Alter und unabhängig von Kreditgebern. Im Einzelfall kann eine (vollständige) Amortisation der Hypothek aber Nachteile bringen: Vor allem dann, wenn nach der Abzahlung nicht mehr genügend Liquidität vorhanden ist. Es gilt daher, die Hypothek nur so weit zu reduzieren, dass mindestens ein paar zehntausend Franken als Barreserve für Unvorhergesehenes verfügbar bleiben. Der Grund: Banken verwehren Pensionierten mit tiefen Renteneinkommen eine Wiederaufstockung der Hypothek.

Jeder Fall ist anders gelagert

Eine generelle Empfehlung für oder gegen die freiwillige Amortisation gibt es folglich nicht. Es gilt die individuellen Faktoren zu betrachten und die eigene Finanzsituation zu prüfen. Hypothekarnehmerinnen und -nehmern stellen sich folgende Fragen:

  • Wie sieht meine finanzielle Situation aus?

  • Spare ich mehr, wenn ich weniger Zinsen zahlen muss, oder ist der Steuervorteil dank den Abzugsmöglichkeiten grösser?

  • Kann ich eine höhere Rendite mit dem Geld erzielen, als ich an Zinsen spare?

  • Brauche ich viel Liquidität, oder kann ich es mir leisten, die Hypothek zu amortisieren?

Drei Experten geben Empfehlungen

Die NZZ hat in Zusammenarbeit mit dem Hypothekarspezialisten Florian Schubiger von Hypotheke.ch drei reale, anonymisierte Hypo-Schuldnerprofile zusammengestellt. Experten von Hypotheke.ch, UBS und Raiffeisen Zürich geben für alle drei Lebenssituationen Empfehlungen ab. Die Leitfrage lautete: abzahlen oder nicht?

Ehepaar Charlene & Daniel Müller

Das Ehepaar Müller wohnt in einem Reiheneinfamilienhaus in Zürich. Sie weisen eine niedrige Risikobereitschaft bei Geldanlagen aus. Sie haben deshalb ihr Vermögen auf einem Konto bei einer Kantonalbank. Sie haben keine Wertschriften. Ihre Hypothek wird per 31. 10. 2022 fällig. Sie haben von ihrer Hausbank eine Offerte von 2,7 Prozent Zins für eine zehnjährige Festhypothek erhalten, welche sie annehmen möchten.

Empfehlung von Florian Schubiger (Hypotheke.ch):
Hypothek amortisieren

Herr und Frau Müller sollten sich überlegen, die Hypothek zu reduzieren. Einerseits erhalten sie auf dem Konto kaum Zinsen, müssen für die Hypothek aber mehr als 20 000 Franken Zinsen pro Jahr bezahlen. Wenn sie die Hypothek amortisieren, verringern sie die Zinslast und haben auf der anderen Seite kaum Mindererträge, weil die Zinsen auf dem Konto so tief sind. Auch nach einer Amortisation besteht keine Gefahr, dass sie in einen Liquiditätsengpass geraten, da sie ja über eine gewisse Sparquote verfügen.

Mit einer Amortisation haben sie einen weiteren Vorteil: Sie können besser über den Hypothekarzinssatz verhandeln, weil die Hypothek tiefer ist und die Belehnung dann unter 65 Prozent fällt (Stichwort Bonität / Rating der Kreditnehmer). Die Belehnung und die Tragbarkeit sind die zwei wichtigsten Einflussfaktoren beim Zinssatz. Wer die Hypothek amortisiert, verbessert gleichzeitig beide Faktoren und kann mit einem deutlich besseren Zinssatz rechnen. Gut zu wissen: Bei einer so tiefen Belehnung offerieren auch Pensionskassen, Anlagestiftungen und Versicherungen sehr gute Zinsen bei Hypotheken. Es kann sich lohnen, weitere Offerten für die Erneuerung der Hypothek einzuholen.

Empfehlung von Andrea Steinmann Mascaro (Raiffeisenbank Zürich):
Abzahlung der zweiten Hypothek

Die Abzahlung der zweiten Hypothek erscheint in diesem Fall als sinnvoll. Allenfalls könnte auch mehr amortisiert werden, bis zu einem Betrag von etwa 250 000 Franken, da die Gelder nur auf dem Konto liegen und keine Anlagen getätigt werden. Die tiefen Zinserträge auf dem Konto und die Inflation sprechen dafür, ebenso wie die weiteren Kennzahlen des Ehepaares.

Zu berücksichtigen gilt es den Zinsabzug zum Eigenmietwert. Dieser fällt bei höheren Zinsen wieder stärker ins Gewicht und muss bei dem Entscheid ebenfalls in die Überlegungen einbezogen werden. Die Eheleute sind zwar erst knapp 50, dennoch könnte auch das Einkaufspotenzial für die Pensionskasse überprüft werden. Es bestünde wohl die Möglichkeit, dort einzuschiessen, was wir als sinnvoller erachten, als zu viel zu amortisieren.

Empfehlung von der UBS:
Teilrückzahlung der Hypothek/Amortisation

Aufgrund dessen, dass die Kunden ihr gesamtes Sparguthaben auf einem Konto haben und eine niedrige Risikobereitschaft aufweisen, sind die Zinskosten der Hypothek höher als die Erträge, welche auf dem Kontoguthaben erzielt werden. Auch wenn man die Steuerersparnis, welche Herr und Frau Müller durch den Abzug des Hypothekarzinses erzielen, mit einberechnet, sind die Kosten für die Hypothek noch immer höher als die Nettoerträge auf dem Konto.

Single Julia Studer

Frau Studer lebt alleine in ihrer Eigentumswohnung. Sie legt ihr Geld seit vielen Jahren selber in Aktien an. Sie spart damit in erster Linie für die Pensionierung. Seit dem Kauf der Eigentumswohnung vor über zehn Jahren hat Frau Studer eine Libor-Hypothek, die 2021 in eine Saron-Hypothek umgewandelt wurde. Sie ist damit gut gefahren und kann steigende Zinsen gut verkraften. Sobald der Saron nicht mehr negativ ist, steigt auch der Zinssatz für die Hypothek von Frau Studer im Gleichschritt mit dem Saron-Zins an. Ein Wechsel in eine Festhypothek kommt nach dem Zinsanstieg für Frau Studer nicht mehr infrage.

Single Julia Studer - NZZ Hypothekarschulden

Empfehlung von Florian Schubiger:
keine Amortisation

Eine Amortisation der Hypothek ergibt bei Frau Studer keinen Sinn. Die Hypothek ist im Vergleich zum Immobilienwert bereits tief. Dies hat auch damit zu tun, dass die Immobilienpreise in den letzten 20 Jahren so massiv angestiegen sind. Diese Situation teilt Frau Studer mit anderen Immobilienbesitzern: Viele wissen gar nicht, dass sie durch die Preissteigerungen in den letzten Jahren heute eine tiefe Belehnung haben.

Zudem hat Frau Studer auf den Aktienanlagen einen langen Anlagehorizont und damit gute Renditechancen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Rendite auf den Geldanlagen höher ist als der Zinssatz bei der Hypothek, ist relativ hoch. Steigen die Zinsen sehr stark an, kann die Situation neu beurteilt werden. Durch Kontoguthaben und die Sparquote besteht die Möglichkeit, auch später zu amortisieren. Bei Saron-Hypotheken kann entweder nach einer kurzen Anzeigefrist oder beim Auslaufen des Rahmenvertrags amortisiert werden. Die meisten Rahmenverträge laufen drei Jahre.

Empfehlung von Andrea Steinmann Mascaro:
keine Amortisation

In diesem Fall besteht eine tiefe Belehnung. Aus diesem Grund ergibt es wenig Sinn, die Hypothek zurückzuzahlen. Einen Liquiditätspuffer von rund 100 000 Franken für Notfälle erachten wir als sinnvoll. Anlagen werfen im langjährigen Durchschnitt eine bessere Rendite ab als die Ersparnisse, die durch die tiefere Zinsbelastung bei einer Amortisation entstehen. Bei einem allfälligen weiteren Zinsanstieg sind Mittel für eine Amortisation vorhanden, so dass dies zu einem späteren Zeitpunkt nochmals überprüft werden kann.

Empfehlung von der UBS:
Weiterführung Saron-Hypothek / keine Amortisation

Geht man von historisch durchschnittlichen Aktienrenditen aus, sollten diese höher ausfallen als die zu zahlenden Hypothekarzinsen. Die Belehnung der Liegenschaft ist mit rund 42 Prozent sehr tief. Solange sich das Einkommen von Frau Studer nicht verändert, läuft Frau Studer keine Gefahr, ihre Hypothek (teil)amortisieren zu müssen. Sollten die Hypothekarzinsen jedoch stark ansteigen, ist es ratsam, die Situation neu beurteilen zu lassen.

Rentner-Ehepaar Pino & Stefanie Moreno

Das Rentnerpaar Moreno lebt in einer Doppelhaushälfte. Sie möchten so lange wie möglich auch im Alter im Haus bleiben und fühlen sich sehr wohl. Sie sind aber überrascht, wie stark die Zinsen gestiegen sind, und wollen die Zinskosten reduzieren. Sie haben im Dezember 2017 eine fünfjährige Festhypothek zu einem Zinssatz von 1,1 Prozent abgeschlossen. Sie überlegen sich deshalb, ob sie die Hypothek reduzieren sollten, um Zinskosten zu sparen.

Rentner-Ehepaar Pino und Stefanie Moreno - NZZ Hypothekarschulden

Empfehlung von Florian Schubiger:
keine Amortisation

Auch wenn es verlockend ist, die Hypothek im Alter so stark wie möglich zu amortisieren, sollten es die Morenos nicht tun. Die Belehnung ist schon jetzt sehr tief, und der Grossteil ihres Vermögens ist in der Immobilie gebunden. Würden sie noch mehr amortisieren, bestünde die Gefahr, dass sie irgendwann einen Liquiditätsengpass hätten. Morenos haben schon jetzt ein Gesamtvermögen von deutlich mehr als 1 Million Franken. Nur einen kleinen Teil davon können sie zur Bestreitung des Lebensunterhalts verwenden. Die Kontoguthaben von 150 000 Franken sollten sie als Sicherheit nicht auch noch in der Immobilie binden, sondern als Sicherheitsreserve behalten.

Empfehlung von Andrea Steinmann Mascaro:
eher keine Amortisation

Grundsätzlich ist eine Amortisation in diesem Fall nicht notwendig, da die Belehnung sehr tief ist. Eine gewisse Liquiditätsreserve ist sinnvoll, auch um höhere Zinsen in Zukunft durch allfällige spätere Amortisationen abzufedern. Unbedingt in die Betrachtung mit einzubeziehen sind allfällige grössere Investitionen – zum Beispiel in die Heizung oder die Fassadensanierung –, da häufig eine spätere Wiederauszahlung der Hypothek schwierig wird. Dies ist auch relevant unter dem Aspekt, dass einer der Ehepartner verstirbt und danach das Einkommen tiefer ausfällt.

Empfehlung von der UBS:
Hypothek verlängern

Obwohl Herr und Frau Moreno konservative Anleger sind und die Hypothekarkosten höher sind als die Erträge auf der Kontolösung, raten wir in diesem Fall dazu, die Hypothek zu verlängern. Morenos haben lediglich 150 000 Franken liquide Mittel zur Verfügung. Wir wissen nicht, ob ihre Renteneinkommen sämtliche Lebenshaltungskosten decken und ausserdem Spielraum lassen, um auf unvorhergesehene Ausgaben wie grössere Reparaturen oder hohe Arztrechnungen reagieren zu können. Unseres Erachtens bringt Familie Moreno die Flexibilität der Sparkontolösung mehr als die Reduktion der Kosten der Hypothek.

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Nachhaltig bauen: Ein Ratgeber für Bauherren und Baufrauen

Baumaterialien mit guter Ökobilanz, Energieeffizienz und erneuerbare Energie sind entscheidend um nachhaltig zu bauen oder zu renovieren.

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So schreiben Sie einen guten Spendenbrief

Ein ansprechend gestalteter, persönlicher Brief kommt auch in Zeiten digitaler Kommunikation immer gut an. Briefe auf Papier erhalten in der Regel eine höhere Aufmerksamkeit als ein E-Mail. Bei Spendenbriefen ist wichtig, dass der Absender den richtigen Ton trifft und mit einer passenden Bildsprache überzeugt. Ein Spendenschreiben sollte Emotionen wecken und die Lesenden zum Spenden bewegen. Tipps rund um das Schreiben von Spendenbriefe finden Sie hier.

Autorin: Agustina Barzola Balmer & Bernhard Bircher-Suits

Eine persönliche Ansprache ist ein Muss

Spendenbriefe sollen persönlich sein. Sprechen Sie die Lesenden direkt und mit ihrem Namen an. Betrachten Sie die Lesenden als Partner, mit denen Sie kooperieren möchten. Schaffen Sie Nähe und ein WIR-Gefühl. Mit einer personalisierten Ansprache entsteht beim Empfangenden nicht das Gefühl, einer von vielen Empfängern zu sein. Achten Sie speziell darauf, dass Name und Adresse sowie die Anrede im Brief korrekt geschrieben sind. So entsteht nicht bereits zu Beginn ein negatives Gefühl beim Empfänger.

Das Fundraising-Thema ist das A und O

Der Grund, warum ein Fundraising durchgeführt wird, ist der wichtigste Punkt im Brief. Der Grund für die Spendensammlung sollte Emotionen wecken und glauwürdig sein. Überlegen Sie, welche Fragen die Lesenden zum Thema haben könnten. Beantworten Sie die wichtigsten Leitfragen einer möglichen Spendenperson. Bauen Sie Vertrauen zum Lesenden auf. Erzählen Sie dazu am Besten eine einfache, aber reale Geschichte, welche dem Lesenden rasch im Gedächtnis haften bleibt. Egal, ob es um Menschen, Tiere, oder Umwelt geht. Probieren Sie in Ihrer Geschichte reale Betroffene zu zeigen und ihre Probleme zu schildern. Lassen Sie Betroffene ihre Probleme im Text selbst mit Hilfe von Zitaten schildern. Das macht den Text authentischer. Die Probleme in Ihrer Geschichte sollten aber mit Hilfe von Helden und Ihrer Organisation lösbar sein. Die Helden sind die Spendenden selbst. Lösen Sie mit mehreren Call-to-Action-Aufrufen eine Handlung bei ihnen aus.

Schreiben Sie leicht verständlich

Der Sprachstil ist ein äusserst wichtiger Faktor. Die Lesenden sollen sich emotional berührt fühlen. Schreiben Sie ihren Brief möglichst anschaulich und nutzen Sie Bilder und Metaphern. Versuchen Sie ausserdem, konkret zu schreiben. Nutzen Sie einfache Beispiele zur Veranschaulichung komplexer Dinge wie Statistiken, Zahlen, etc..  Lehnen Sie ihren Text möglichst an die mündliche Sprache an. Vermeiden Sie komplizierten Schachtelsätze. Verwenden Sie eine positive Sprache. Schreiben Sie also nicht: «Wir haben kein Geld für XY» sondern «Mit Ihrer Hilfe können wir XY unterstützen.»

Schreiben Sie für Ihre Zielgruppe

Bei Spendenbriefen sollten Sie ihre Zielgruppe immer im Auge behalten. Der eingesetzte Schreibstil muss zur angepeilten Zielgruppe passen. Schreiben Sie den Brief für mehrheitlich ältere Menschen oder eher für ein jüngeres Zielpublikum? Lassen Sie den «fertigen» Spendenbrief vor einem Massenversand von Menschen aus dem Zielpublikum kritisch begutachten.

Struktur: Attention Interest Desire Action

Das AIDA-Prinzip mag dem einen oder anderen von der Schule bekannt sein. Bei einem Spendenbrief ist es für die Strukturierung nützlich:

A – Attention: Ziehen Sie die Aufmerksamkeit auf Ihren Spendenbrief. Am besten erreichen Sie das mit einem interessanten und emotionalen Einstieg, oder einem aussergewöhnlichen Bild. Meiden Sie langweilige Einleitungen. Beginnen Sie besser mit einer dramatischen Szene.

I – Interest: Erklären Sie, worum es Ihnen beim Projekt geht. Zeigen Sie mögliche Lösungen des Problems, oder allfällige bereits erzielte Lösungen. Wecken Sie Hoffnung.

D – Desire: Schaffen Sie bei den Lesenden das Gefühl, helfen zu müssen. Jeder Franken zählt.

A – Action: Sagen Sie den Lesenden, was sie genau tun sollen, um der Organisation zu helfen. Legen Sie Spendenbeiträge fest und zeigen Sie den Lesenden, was sie mit den jeweiligen Beträgen erreichen können.

 

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In 5 Schritten zum erfolgreichen Blog

Auf den ersten Blick scheint es einfach, einen Blogs zu verfassen.  Doch Blog-Experten wissen: Wer im Meer an Informationen mit seinem Artikel gefunden und angeklickt werden will, muss beim Erstellen von Blog-Artikeln verschiedene Punkte beachten, ansonsten wird der Blog zum Flop.

Autorin: Agustina Barzola Balmer & Bernhard Bircher-Suits

1. Gute Blogs haben einen Nutzwert für die Zielgruppe

Der wichtigste Punkt bei der Blog-Produktion ist die «richtige» Themenwahl. Das Thema muss für das Zielpublikum relevant sein und inhaltlich einfache verständliche Lösungen für Probleme liefern. Bei der Themenwahl orientiert man sich idealerweise am angepeilten «Durchschnittslesenden». Ein Blog ohne Nutzwert wird rasch zur «Archiv-Leiche». Wenn Sie meinen, das richtige Thema definiert zu haben, geht es an die Recherche. Arbeiten Sie mit möglichst seriösen Quellen und verlinken Sie auf diese. Versuchen Sie mit Ihrem Blog, die Probleme von Lesenden zu lösen. Geben Sie anschauliche Tipps, arbeiten Sie mit Sprachbildern und einfachen Zahlen-Beispielen und schreiben Sie immer passend für Ihre Zielgruppe.

2. SEO-Massnahmen nicht vergessen

Obwohl ein Blog für Menschen geschrieben wird, muss der Artikel für Google und andere Suchmaschinen optimal aufbereitet werden. Dabei helfen Ihnen SEO-Tools, welche zum Beispiel direkt ins Websiten-System WordPress integriert werden können. Wer die nötigen SEO-Optimierungen vergisst, landet in der Regel nicht auf der ersten Trefferseite von Google. Wichtige Suchbegriffe sollten im Titel, Lead und/oder den Zwischentiteln vorkommen. Häufig gesuchte Keywords machen den Artikel auch bei  Suchmaschinen relevanter. Verschiedene Tools, wie zum Beispiel das kostenlose Google Keyword Tool, helfen Ihnen, die «richtigen» Suchbegriffe zu finden.  Achtung: Mit dem Einbau von Keywords in Blog-Texten sollte man es nicht übertreiben. Der Text muss in erster Linie für Menschen funktionieren und nicht nur für Google.

3. Ein einfacher Schreibstil ist sehr wichtig

In der Kürze liegt die Würze. Heutzutage lesen nur noch wenige Menschen endlose Texte im Internet durch. Sie schauen sich lieber Kurzvideos oder einfache Visualisierungen an. Es ist daher wichtig, kurze und einfache Sätze zu formulieren. Sie sollten den Ritter einer Story jeweils beim Namen nennen und ihn immer am Satzanfang einführen. Vermeiden Sie Füllwörter und schreiben Sie aktiv. Nach jedem Gedankengang sollte jeweils ein neuer Abschnitt folgen. Setzen Sie auf einfache Infografiken und Illustrationen.

4. Blog-Artikel sollte «überfliegbar» sein

Das Internet ist ein Dschungel an Informationen. Um die Lesenden an Ihren Text zu binden, ist es von Vorteil, wenn Lesende den Artikel zuerst einfach überfliegen können. Aber wie gestaltet man einen Artikel, der einfach zu überfliegen ist? Kurze Absätze und viele Zwischentitel sind das A und O beim Schreiben von Blogs. Die meisten Menschen, die auf einen Artikel klicken, schauen sich zuerst dessen Struktur und Untertitel an. Somit können sie sich grob eine Übersicht machen und einschätzen, ob der Artikel einen Nutzwert für sie hat. Bei Monster-Absätzen ohne Strukturierung, liest kein Mensch weiter. Geben Sie bei jedem Artikel auch die Anzahl Minuten Lesezeit an.

5. Links und Bilder richtig einsetzen

Bilder sagen mehr als tausend Worte. Gestalten Sie Ihren Blog anschaulich. Bilder lockern einen Blog auf und machen ihn einfacher lesbar. Internetseiten wie zum Beispiel pixabay.com oder unsplash.com bieten kostenlose Bilder für Blogs. Sie sollten jedoch immer prüfen, ob die Bilder auch für kommerzielle Zwecke eingesetzt werden dürfen. Ist dem nicht so, kann es rechtliche Probleme geben. Stellen Sie zudem sicher, dass die Bilder keine lange Ladezeiten verursachen und Ihren Blog so nicht ausbremsen.

Verlinken Sie wichtige Quellen. Setzen Sie vor allem auf seriöse Websites und Organisationen oder Unternehmen. Nutzen Sie vor allem reichweitenstarke, bekannte Websites. Beachten Sie, dass die anzuklickenden Links automatisch in einem neuen Browser-Fenster geöffnet werden. So bleiben die Lesenden auf Ihrer Website.

Fazit

Es ist kein Kinderspiel, mit einem Blog auf der ersten Treffer-Werbsite von Suchmaschinen zu landen. Es gilt, inhaltliche wie auch sprachliche Tipps zu beachten und die wichtigsten SEO-Regeln zu befolgen. Ein Blog muss gut strukturiert, bildlich toll illustriert und knackig geschrieben sein. Blog-Texte sollten Nutzwert liefern und die Lesenden einen Schritt weiter bringen.  Viel Erfolg beim Blog-Verfassen.

 

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So finden Umzugswillige in der Schweiz den optimalen Wohnort

Den «richtigen» Wohnort zu wählen, kann ganz schön schwierig sein. Bei der Suche müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Darunter das Wohnangebot und -kosten, die Infrastruktur, der Mobilitätsaufwand und die Steuern. Wie Sie mit wenigen Mausklicks eine verlässliche und kostengünstige Wahl treffen, lesen Sie hier.

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Versicherungen für Privatpersonen: Diese Policen sind wirklich sinnvoll

Wenige Versicherungen sind ein Muss und viele optional. Ein Überblick darüber, welche Versicherungen in der Regel unabdingbar sind und wie hoch die Prämienunterschiede bei wichtigen Deckungen ausfallen.

Autor: Bernhard Bircher-Suits
11.10.2022, 05:30 Uhr

Gemäss dem Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) hat die Schweizer Versicherungswirtschaft im Jahr 2021 das Prämienvolumen im Nichtlebengeschäft gegenüber dem Vorjahr um 2,7 Prozent gesteigert. Auch bei der freiwilligen Krankenzusatzversicherung gab es ein sattes Plus von 2,5 Prozent. Dazu gehören die Versicherung von Heilungskosten sowie das Krankentaggeld. Ein noch höheres Plus von rund 4 Prozent resultierte in der Feuer-, Elementar- und Schadenversicherung. Der Grund: Die versicherten Werte stiegen an, was sich in einer Zunahme des Prämienvolumens niederschlägt.

Versicherungsverband identifiziert neue Toprisiken

Das steigende Prämienvolumen freut die Branchenvertreter. Aus Kundensicht ist die Zunahme des Prämienvolumens eher mit Fragezeichen behaftet. Denn das oberste Ziel von scharf kalkulierenden Versicherungskunden sollte sein: nur die nötigsten Risiken zum besten Preis zu versichern. Gerade in Zeiten hoher Inflation gilt es auch bei Versicherungspolicen, Sparpotenzial auszuloten. Doch der Schweizer Versicherungsverband hat bereits neue «Toprisiken» identifiziert, die aus seiner Sicht «von der Öffentlichkeit nicht im erforderlichen Ausmass wahrgenommen werden». Dazu zählt der SVV Cyberattacken, Strommangellagen und Erdbeben.

Solche Risiken existieren zweifelsfrei, und bei tatsächlich eintretenden Strommangellagen dürften sich im Winter viele Haushalte fragen, ob zum Beispiel allfällige Schäden am Gefriergut bei Stromausfällen gedeckt sind. Bis anhin gilt: Bei den meisten Versicherungsgesellschaften sind Schäden am Tiefkühlgut wegen eines unbeabsichtigten Ausfalls des Kühlgerätes durch die Hausratversicherung im Rahmen der entsprechenden Versicherungssumme und eines allfälligen Selbstbehalts gedeckt.

Ob diese Regeln auch bei einem absichtlich herbeigeführten Stromunterbuch zur Anwendung kommen werden, wird sich zeigen. Als Tipp bietet sich folgendes Vorgehen an: Kurz überlegen, was Schaden nehmen könnte, wenn es kalt würde in den eigenen vier Wänden, und in der Hausratspolice nachsehen oder bei Bedarf bei der Versicherung nachfragen, welche Schäden effektiv bis zu welcher Summe gedeckt wären.

Hände weg von gemischten Lebensversicherungen

Wer sich kostengünstig und vor allem risikogerecht versichern will, sollte zuerst aber seine ganz individuelle Risikoanalyse machen: Was kann meiner Person, meiner Familie, meiner Wohnung oder den eigenen vier Wänden passieren? Besteht an meinem Wohnort zum Beispiel in der Tat ein erhöhtes Erdbebenrisiko? Würde ein solches Toprisiko zudem die finanzielle Existenz bedrohen? Oder könnte man den Schaden problemlos mit dem Ersparten begleichen?

Als Faustregel gilt: Grosse und folgenschwere Risiken sollten Private wie auch Firmen unbedingt versichern. Bei kleinen Risiken kann man sich die Prämie oft sparen. Ein Kleinrisiko ist zum Beispiel die Versicherung des Reisegepäcks oder des Handy-Displays sowie eine Ski- und Snowboard-Bruchversicherung. Benjamin Manz, Geschäftsleiter des Schweizer Vergleichsportals Moneyland, sagt: «Die wohl schlechteste Entscheidung für eine Versicherung sind häufig gemischte Lebensversicherungen, die ein Risiko wie zum Beispiel einen Todesfall mit Sparen beziehungsweise Investieren kombinieren. Davon ist meistens abzuraten, da diese Versicherungen zu einer echten Kostenfalle werden können. Besser ist es, Risiko und Investieren zu trennen.»

Grosse Wissenslücken bei Finanz- und Versicherungsfragen

Ein Grundproblem im Versicherungsdschungel: Viele Menschen haben bei Finanz- und Versicherungsfragen grosse Wissenslücken und können das individuelle Risiko nur schwer abschätzen. Das zeigt auch eine empirische Untersuchung im Schweizer Versicherungsmarkt der Universität St. Gallen. Gemäss den Autoren bestehen «erhebliche Wissensdefizite bei den Konsumenten». Rund ein Drittel der Bevölkerung «zeigt erhebliche Defizite beim Basisfinanzwissen; zu Versicherungsfragen gibt es noch grössere Defizite». Die Autoren empfehlen Initiativen zur Wissensförderung, mit denen Versicherungslaien Risiken und Versicherungsfragen besser verstehen und fundiertere Entscheidungen treffen können.

Wichtig zu wissen ist: Versicherungen wie die Grundversicherung der Krankenkasse sind in der Schweiz obligatorisch. Zusatzversicherungen sind nett zu haben, aber meist teuer und unnötig. Deutlich preiswerter sind Spitalversicherungen mit flexibler Abteilungswahl (Flex-Versicherung). Sie können eine Alternative zu den teuren Zusatzversicherungen für die halbprivate oder private Spitalabteilung sein. Grundsätzlich gilt bei dieser attraktiven Lösung: Je höher die Kostenbeteiligung durch den Versicherten, desto tiefer ist die Prämie. Doch für eine Flex-Versicherung verlangen die Kassen eine Gesundheitsprüfung. Gut zu wissen: Auch ohne teure Zusatzversicherung kann man in vielen Spitälern für ein Einzel- oder Doppelzimmer aus dem eigenen Portemonnaie bezahlen (Upgrade).

Eine Privathaftpflicht gehört zur Grundausstattung

Eine Privathaftpflicht ist hingegen sehr empfehlenswert. Sie deckt Schäden, die Versicherte Dritten zufügen. Sie ist grundsätzlich freiwillig, für Hundehalterinnen und Hundehalter in den meisten Kantonen aber obligatorisch. Lebensversicherungen sind hingegen freiwillig. Eine reine Risiko-Kapital-Lebensversicherung kann aber sinnvoll sein, wenn zum Beispiel eine junge Familie und angehende Wohneigentümer die Risiken Invalidität und Tod privat versichern möchten.

Dazu sollte man vorher die Frage klären: Wie viel Geld würde der überlebende Partner von der Pensionskasse, der AHV/IV oder der Unfallversicherung erhalten? Deckt der Betrag den Lebensstandard nicht, sollte man den Abschluss einer reinen Risikopolice prüfen. Risiko-Lebensversicherungen sichern Tod und Invalidität ab – entweder einzeln oder in Kombination. Mit den bisher erwähnten Tipps haben Versicherte eine erste Grundlage für eine Analyse ihres bestehenden Versicherungsdossiers.

Haushalte in der Schweiz gelten als eher über- denn unterversichert. Von Überversicherung sprechen Versicherungsfachleute, wenn die versicherte Schadenssumme zu hoch als effektiv nötig angesetzt wurde. Oft sind Versicherte schlicht auch zwei Mal für dasselbe Risiko versichert. Sogar die Versicherung Allianz hält auf ihrer eigenen Website fest: «Häufig zahlen wir für dasselbe Risiko zwei Versicherungen, ohne es zu wissen.» Ein Beispiel: Tickets für Veranstaltungen sind unter Umständen bereits in der Reiseversicherung gedeckt. Und wer zusammen im selben Haushalt wohnt, braucht in der Regel nur eine Haushaltversicherung und nicht zwei.

Was viele auch nicht beachten: Angestellte sind in der Schweiz obligatorisch gegen die finanziellen Folgen von Berufs- und Freizeitunfällen versichert – vorausgesetzt, sie arbeiten mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber. In diesem Fall kann man auf die zusätzliche Unfalldeckung in der Krankenkasse verzichten.

Vergleich von Privathaftpflicht- und Hausratsversicherungen

Doch wie hoch sind die Prämien für die wichtigsten Deckungen wie zum Beispiel eine Privathaftpflicht- oder eine Hausratsversicherung effektiv? Vor jedem Abschluss einer Versicherung sollte ein Prämienvergleich stehen. Der Konkurrenzkampf unter den Gesellschaften hat zur Folge, dass für praktisch gleichwertige Versicherungslösungen bis zur Hälfte der Prämie gespart werden kann – und zwar Jahr für Jahr. Das finden Versicherte aber nur heraus, wenn sie mehrere Offerten einholen.

Eine Privathaftpflichtversicherung kann für wenig Geld vor dem finanziellen Ruin schützen. Sie ist deshalb sehr empfehlenswert. Ein Kostenvergleich für einen 40-jährigen Mann mit Wohnsitz in Zürich zeigt, dass dieser bei manchen Versicherern doppelt so viel zahlt wie bei anderen. Auch bei der Hausratsversicherung zeigen sich enorme Preisunterschiede. Und nicht vergessen: Man sollte beim Versicherungsabschluss auf einer einjährigen Laufzeit bestehen. So ist man flexibel, falls man später doch noch ein besseres Angebot findet und rasch wieder aussteigen möchte.

Lesen Sie den Originalartikel vom 11.10.2022 auf nzz.ch oder laden Sie sich die NZZ-Online-Version als PDF herunter.

 

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Ferienwohnungen: So sinken die Fixkosten mit Hilfe von Online-Plattformen wie Airbnb und Booking

Viele Zweitwohnungen in der Schweiz sind schlecht isoliert und verbrennen viel Heizenergie, Strom und Geld. Mithilfe von Ferienwohnungs-Vermittlungsplattformen lässt sich in gefragten Orten zumindest ein Teil der Fixkosten kompensieren. Ein Ratgeber für mehr warme Betten.

Autor: Bernhard Bircher-Suits
27.09.2022, 05:30 Uhr

Die gute Nachricht für die schätzungsweise 700 000 Eigentümerinnen und Eigentümer von Ferienimmobilien vorneweg: Die Preise für Schweizer Ferienwohnungen sind im Jahr 2021 im Schnitt um knapp 10 Prozent gestiegen. Das zeigt eine im Mai dieses Jahres veröffentlichte Studie der Grossbank UBS. Die Preise legten damit so stark zu wie seit 2008 nicht mehr.

Die Annahme der Zweitwohnungsinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen» im Jahr 2012 hatte gemäss der Studie vorher zu «einer langjährigen Schwächephase auf den Zweitwohnungsmärkten» geführt. Die Initiative beschränkt die Zahl der Ferienwohnungen je Gemeinde auf 20 Prozent. Die Initiative wirkte als Preisdämpfer bei Ferienimmobilien: Zwischen 2012 und 2020 legten Ferienwohnungen insgesamt «nur» um 3 Prozent an Wert zu und damit deutlich weniger als andere Immobilien im Landesdurchschnitt.

Ferienimmobilien erleben Boom

Mittlerweile boomt der Markt für Ferienimmobilien wieder: Die meisten Ferienwohnungsmärkte sind gemäss UBS «leergekauft», und die Quadratmeterpreise erreichen Höchststände. Sie liegen gegenwärtig um rund 15 Prozent über dem Niveau von Anfang 2020. Der jüngste Kaufrausch wurde gemäss der genannten Studie durch die Corona-bedingt starke Nachfrage nach Wohnen in der Natur, Vermögensinflation sowie historisch tiefe Hypothekarzinsen begünstigt. Zudem hat das ortsunabhängige Arbeiten an Bedeutung gewonnen, und die Schweizerinnen und Schweizer machen wieder verstärkt im Inland Ferien.

Die nach der Corona-Pandemie wieder steigende Nachfrage nach Ferienwohnungen spüren nicht nur die Immobilienmakler, sondern auch die Vermieter von in den kühleren Bergregionen gelegenen Ferienwohnungen. Tourismusfachleute sprechen bei diesen Angeboten von «Parahotellerie». Im Verlauf des vergangenen Jahres verzeichneten Ferienwohnungen gemäss Zahlen des Schweizer Tourismusverbands in der Schweiz 7,6 Millionen Logiernächte. Das sind 5,5 Prozent mehr als im Corona-Krisenjahr 2020. 2021 betrug die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in einer Ferienwohnung 6,5 Nächte. Im Vergleich zu 2021 nahm die Zahl der Logiernächte im ersten Quartal 2022 um rund 700 000 zu. Die Parahotellerie läuft also rund.

Waren früher Ferienwohnungen in den Bergregionen im besten Fall in der Wintersaison ausgebucht, sind nun dank immer heisseren Sommern im Unterland auch die Monate Juni, Juli und August bei Mietenden «heiss» begehrt. Marcel Meek, Geschäftsführer der Feriendomizil-Vermittlungsplattform E-Domizil, sagt: «Ausgebuchte Regionen gab es in der Schweiz bisher nur im Winter zu Weihnachten und Neujahr beziehungsweise in den Sportferien. Neu gibt es einen zweiten solchen Höhepunkt im Sommer.»

Ferienimmobilien sind nur an Toplagen Rendite-Perlen

Doch die Vermietung einer Ferienimmobilie ist kein Kinderspiel, und Ferienwohnungen sind meist nur an Toplagen Rendite-Perlen. Und je höher der Mietpreis für eine Ferienwohnung, desto anspruchsvoller sind die Gäste. Doch anstatt die Ferienwohnung das ganze Jahr mehr oder weniger leer stehen zu lassen, kann man ein allfälliges Gästepotenzial auf Online-Plattformen zumindest testen und im Idealfall die Fixkosten teilweise kompensieren und die schlechte Umweltbilanz einer leerstehenden, aber meist doch geheizten Ferienwohnung aufpolieren.

Die folgende Tabelle zeigt: Preiswert für Vermietende ist vor allem die Onlineplattform Fewo-direkt. Sie verlangt von privaten Anbietern «nur» 8 Prozent Kommission. Auf der Bewertungs-Website https://www.testberichte.de erhält die Plattform aber nur die Gesamtnote «ausreichend». Nutzerinnen un Nutzer beschweren sich dort über Schwierigkeiten bei der Kontaktaufnahme per Telefon sowie den Kundendienst.

Vier bekannte Buchungsplattformen in der Schweiz im Vergleich

* Gemäss Firmenangaben. 1) Die meisten Gastgeberinnen und Gastgeber zahlen eine pauschale Servicegebühr in Höhe von 3% der Zwischensumme einer Buchung. Die Zwischensumme ist der Übernachtungspreis zuzüglich der Reinigungsgebühren und Gebühren für zusätzliche Gäste (falls zutreffend). Den Gästen wird eine Servicegebühr von zirka 14% der gesamten Buchung belastet. 2) Fewo-direkt ist eine Vrbo-Marke und Teil der Expedia Group. Die Expedia Group hat ihren Sitz in den USA. 3) Professionelle Gastgeber (Agenturen) zahlen bis zu 15% Provision.

Quelle: Eigene Recherchen

Airbnb spricht internationale Wohn-Nomaden und Kurzaufenthalter an

Der selbständige IT-Unternehmer Manuel Berger (Name geändert) hat seine Tessiner Ferienimmobilie seit zwei Jahren auf Airbnb und E-Domizil inseriert. Berger sagt: «E-Domizil positioniert sich klar für den längerfristigen, klassischen Ferientourismus. Bei Airbnb gibt es hingegen viele Kurzaufenthalter.» Airbnb ziehe eher die «moderne, digitale und internationale Kundschaft» an. Die Website von E-Domizil ist aus Sicht von Berger nicht mehr auf dem neuesten Stand.

Ein Pluspunkt bei Airbnb seien die Bewertungen der Feriengäste durch die Vermieter. Berger sagt: «Dadurch kann man sich ein Bild von den jeweiligen Mietern machen. Es führt sicher auch dazu, dass sich die Mietparteien mehr Mühe geben, weil sie am Ende keine negativen Bewertungen erhalten möchten.» Neben den Gebühren sollten auch die Benutzerführung und der persönliche zeitliche Aufwand für die Vermietung testweise geprüft werden.

Grosse Plattformen wie Airbnb oder Booking.com bieten einen hohen Grad an Automatisierung und Bedienkomfort. Martina Bieler, Leiterin Kommunikation beim Schweizer Tourismusverband STV FST, sagt: «Online-Ferienwohnungsplattformen ermöglichen den Vermieterinnen und Vermietern eine grosse Reichweite und Sichtbarkeit. Dadurch lassen sich Marketing- und Vertriebskosten einsparen. Trotzdem empfiehlt es sich, bei der Vermarktung auf verschiedene Kanäle zu setzen.» Beruhigend zu wissen für angehende Vermieter: Die meisten Plattformen kennen ein Party-Verbot, und Mietende müssen vorher den «Hausregeln» zustimmen. Im Mietpreis ist oft auch eine Versicherung für den Vermieter enthalten. So schlafen Vermieter ruhig, während sich Gäste in den warmen Betten erholen.

Lesen Sie den Originalartikel vom 27.09.2022 auf nzz.ch oder laden Sie sich die NZZ-Online-Version als PDF herunter.

 

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