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[smart_editor_module_image image=»57379″ preview=»https://fundcom.ch/wp-content/uploads/2020/10/Todesfallkapitaljpg.webp» layout=»null» effect=»null» caption=»» pagelink=»» url=»» target=»null» lazyload=»» text-align=»» color=»» background-color=»» margin-top=»» margin-right=»» margin-bottom=»» margin-left=»» padding-top=»» padding-right=»» padding-bottom=»» padding-left=»» class=»» data=»» style=»» animation-name=»» animation-duration=»» animation-delay=»» animation-iteration-count=»null» animation-direction=»null» animation-fill-mode=»null» animation-timing-function=»null» ][/smart_editor_module_image]
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Stirbt ein Ehe- oder Konkubinatspartner, können Angehörige finanziell in Bedrängnis kommen. Mit einer Todesfallrisiko-Police kann man seine Angehörigen für den Todesfall finanziell absichern.

Hanspeter Meier (35, Name geändert) aus Zürich will seine Frau und seinen Sohn finanziell absichern. Seine Befürchtung: Seine erwerbslose Ehefrau könnte das mit hohen Schulden belastete Eigenheim im Fall seines Todes nicht aus eigener Kraft finanzieren. Meier ist als momentan einziger «Ernährer» ein klassischer Kunde für eine Todesfallrisiko-Police. Denn AHV, Pensionskasse und eventuell eine Unfallversicherung würden der Witwe nach seinem Tod zusammen nie so viel auszahlen, wie Meier verdient. Die Folge: Die Ehefrau müsste im schlechtesten Fall das Eigenheim verkaufen und mit dem Sohn ausziehen.

Selina Wyss, Leiterin Vorsorgeplanung beim VZ Vermögenszentrum, warnt auch unverheiratete Paare mit Eigenheim vor den potenziell negativen finanziellen Folgen eines Todesfalls: «Konkubinatspaare sind sowohl bei den gesetzlichen Versicherungen als auch im Erbrecht deutlich schlechter gestellt als Ehepaare. Das Erbe wird durch die Erbschaftssteuern vielerorts stark geschmälert. Hinterlässt zum Beispiel ein im Kanton Zürich wohnhafter Mann seiner Konkubinatspartnerin 200 000 Franken Vermögen, muss die Partnerin darauf rund 50 000 Franken Erbschaftssteuern zahlen.»

Mit Todesfallkapital die Hypothek abzahlen

Meiers Frage lautet: Welches Todesfallkapital braucht seine Frau, damit sie das Eigenheim auch nach seinem Tod halten kann? Dazu muss der Informatiker eine sogenannte Tragbarkeitsrechnung wie eine Bank machen. Meiers Einfamilienhaus kostete 1 Mio. Fr. Als leitender Informatiker verdient Meier brutto 180 000 Fr. im Jahr. Auf seinem Haus lasten Schulden von 800 000 Fr. Bei einer Hypothek von mehr als zwei Dritteln des Kaufpreises wie bei Meiers muss die Schuld innerhalb von 15 Jahren auf zwei Drittel des Kaufpreises abbezahlt werden.

Gegenwärtig zahlen die Meiers für die Hypothek bei ihrer Bank 1% Zins pro Jahr (monatlich 667 Fr.). Die Amortisationskosten belaufen sich auf monatlich 741 Fr. Mit den zusätzlichen Unterhalts- und Nebenkosten von 833 Fr. (1% des Kaufpreises pro Jahr) kommt die Familie auf eine monatliche Belastung von total 2241 Fr. Im Jahr sind das 26 892 Fr. Die Gesamtkosten dürfen bei einem kalkulatorischen Hypozins von 5% maximal einen Drittel von Meiers Bruttolohn ausmachen. Die Tragbarkeit des Hauses ist für die Bank zurzeit mit 33% erfüllt – auch bei einem hypothetischen Zins von 5%.

Höhe der Witwenrente bestimmen

Stirbt Meier, kann die überlebende Ehefrau eine AHV-Hinterlassenenrente in Anspruch nehmen und eine Witwenrente aus der zweiten Säule (BVG). Wie hoch diese Renten zusammen wären, kann Meier mit Hilfe der Versicherungsausweise von AHV und Pensionskasse sowie der Angaben der Unfallversicherung berechnen. Doch die für Frau Meier vorgesehenen Witwenrenten würden das weggefallene, hohe Einkommen des Ehemannes von 180 000 Fr. pro Jahr nicht wettmachen. Das Haus wäre für die Witwe nicht mehr tragbar.

Die Lösung: Herr Meier kann zum Beispiel ein Todesfallkapital von 200 000 Fr. bei einer Versicherung versichern lassen. Mit dem Geld könnte seine Frau nach seinem Ableben die Hypothek um diesen Betrag abbezahlen. Mit einem gut bezahlten Job und den Witwenrenten wäre das Haus für die Witwe und auch die Hausbank weiter tragbar.

Diese Einflussfaktoren bestimmen die Prämienhöhe

Die Prämien für Hanspeter Meier sind in erster Linie abhängig von der vereinbarten Versicherungssumme und dem Alter des Antragstellers zum Zeitpunkt des Abschlusses. Auch die Vertragslaufzeit, das Geschlecht und der Gesundheitszustand haben einen Einfluss auf die Prämienhöhe. Wer raucht, zahlt zudem höhere Prämien als Nichtraucher mit tieferem Sterberisiko. Wichtig zu wissen: Die Gesellschaften können je nach Beantwortung der Gesundheitsfragen einen Leistungsausschluss vornehmen oder einen Antragsteller ganz ablehnen.

Der Offertenvergleich zeigt: Die Kosten für eine Police mit einem konstanten Todesfallkapital von 200 000 Fr. liegen zwischen 321 Fr. und 614 Fr. Der grosse Unterschied bei den Prämien zeigt: Vor einem Abschluss sollte man mehrere Offerten einholen.

Bei Todesfallrisiko-Police gibt es zwei Varianten

Bei einer Todesfallrisiko-Versicherung mit der Option «Abnehmendes Kapital» nimmt die versicherte Summe jährlich um einen gleichbleibenden Betrag linear ab. Bei einer Laufzeit von 20 Jahren sinkt beispielsweise die Versicherungssumme jedes Jahr um einen Zwanzigstel. Die Prämien fallen günstiger aus als bei einer Police mit konstanter Versicherungssumme. Der Grund: Die gesamte Leistung ist kleiner. Ein abnehmendes Todesfallkapital kann bei einer Hypothek mit regelmässiger Rückzahlung (Amortisation) oder einer Familie mit älter werdenden Kindern sinnvoll sein – vor allem auch, wenn der Partner wieder berufstätig wird und gut verdient. Bei einer Police mit konstantem Todesfallkapital bleibt die versicherte Summe während der ganzen Vertragsdauer gleich hoch. Das ist dann sinnvoll, wenn im Todesfall ein bestimmter Betrag zur Auszahlung kommen soll – beispielsweise in der Höhe der Hypothek auf dem Eigenheim.

Diese Punkte sollten Sie vor dem Versicherungsabschluss beachten:

Todesfallsumme: Die Höhe der Todesfallsumme sollte sich am effektiven Bedarf im Todesfall orientieren.

Vorsorge-Analyse: Wer eine Vorsorge-Analyse zur Ermittlung des nötigen Todesfallkapitals nicht selber vornehmen will, kann sie von einem unabhängigen Versicherungsvermittler erstellen lassen. Mit dem Versicherungsvermittler sollte man eine Honorierung nach Stundenaufwand vereinbaren. Achten Sie darauf, dass Ihnen der Makler allfällige Provisionen für den Vertragsabschluss offenlegt und herausgibt.

Offerten: Holen Sie mindestens drei Offerten ein. Für die Wahl der Gesellschaft kann man sich an der Prämienhöhe orientieren, da die Leistungsunterschiede kaum ins Gewicht fallen.

Keine Sparversicherung: Man sollte sich auf keinen Fall eine Todesfallrisiko-Versicherung mit Sparanteil aufschwatzen lassen.

Überschussbeteiligungen: Von allfälligen freiwilligen, nicht garantierten Überschussbeteiligungen sollte man sich in Offerten nicht blenden lassen. Orientierungspunkt sollten nur die effektiven Jahresprämien ohne Überschüsse sein.

Prämienbefreiung: Prüfen Sie, ob eine Offerte eine Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit vorsieht. Das bedeutet: Wird die versicherte Person wegen Krankheit oder Unfall invalid, muss sie die Prämien für die Police nicht mehr zahlen und bleibt dennoch versichert.

Autor: Bernhard Bircher-Suits; Dieser Artikel ist am 30.9.2020 in der Neuen Zürcher Zeitung erschienen.

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